Bundesverfassungsgericht gibt der AfD Recht: Ministerien dürfen nicht für politischen Meinungskampf instrumentalisiert werden.
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Bernd Baumann, sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Klage der AfD gegen Horst Seehofer einen wichtigen Sieg des deutschen Rechtsstaats über die Instrumentalisierung staatlicher Institutionen im politischen Meinungskampf:
„Horst Seehofer darf sein Ministerium nicht länger als Plattform für seine Hetze gegen einen politischen Mitbewerber missbrauchen. Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur der AfD Recht gegeben: Unsere Demokratie geht aus diesem Verfahren gestärkt hervor.“
In seinem Urteil vom 9. Juni 2020 hat das Bundesverfassungsgericht der AfD Recht gegeben und Bundesinnenminister Horst Seehofer aufgefordert, die Neutralität staatlicher Organe zu wahren. Im September 2018 hatte Seehofer in einem Interview, das später auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht wurde, die AfD als demokratiefeindlich bezeichnet. Anlass für diese Behauptung war die öffentliche Kritik des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Baumann hatte Steinmeier kritisiert, weil dieser nach Protesten in Chemnitz für eine Großveranstaltung mit linksradikalen Musikern geworben hatte, auf der unter anderem gewaltverherrlichende Texte („Messerklingen in Journalistenfressen rammen“) gesungen wurden.