Paukenschlag am Oberlandesgericht Karlsruhe: Der sechste Zivilsenat des Gerichts hat den vermeintlichen Faktenprüfern der linkslastigen Plattform Correctiv untersagt, einen Beitrag des liberal-konservativen Magazins Tichys Einblick mit dem Facebook-Etikett „teils falsch“ zu versehen. Darin ging es um den Brief Hunderter Wissenschaftler, die sich kritisch mit der Behauptung eines vermeintlichen Klimanotfalls auseinandersetzen. Die Richter hoben damit eine zuvor gefällte Entscheidung des Landgerichts Mannheim auf. Völlig zu Recht werten Anwalt Joachim Steinhöfel und der frühere Wirtschaftswoche-Chefredakteur Roland Tichy die Entscheidung als klaren Sieg für die Meinungsfreiheit. Denn es ist selbstverständlich ein demokratisches Unding, dass ein vermeintliches Expertengremium wie Correctiv sich anmaßt, den Bürgern mit digitalen Warnschildern nahezulegen, welche Informationen sie als „richtig“ oder „falsch“ einzuschätzen haben.
Dieser Zustand ist umso unsäglicher, wenn man bedenkt, dass Correctiv alles andere als objektiv und wissenschaftlich auftritt und sich noch nicht einmal diesen Anschein gibt. Deutlich wird dies schon angesichts der Aussagen von Correctiv-Gründer David Schraven, der sich auf dem Weg zum Oberlandesgericht in einem Videokommentar abfällig und polemisch über den „rechten Blogger Roland Tichy“ ausließ. Auch gegen die AfD polemisierte Schraven gerne mit plumpen Unterstellungen und Diffamierungen. Finanziert wird die vermeintlich unabhängige Propagandaplattform unter anderem von der Open Society Foundations des umstrittenen amerikanischen Milliardärs George Soros sowie von den Klima-Aktivisten der Mercator-Stiftung. Kein Wunder also, dass das Gericht die vermeintliche Faktenprüfung im Fall des Briefs der Klimawissenschaftler als „missverständlich“ anprangerte.
FAZ-Bericht über juristische Niederlage von Correctiv.