Wolfgang Wiehle MdB begründet den AfD-Antrag zur Außerkraft-Setzung des neuen Bußgeldkatalogs für Autofahrer. Dieser sei mit dem Entzug des Führerscheins bereits nach einmaligem Zuschnell-Fahren von über 21 Km/h innerorts als lebensfremd einzustufen. Angesichts anderer Verkehrsdelikte, die nicht derart drastisch bestraft werden würden, sei diese Neuerung unverhältnismäßig und solle vom Bundestag entsprechend des AfD-Antrags zurückgenommen werden:
„Den Führerschein verlieren müsste jemand, der vorsätzlich mit dem Auto eine Straße blockiert, etwa für eine Hochzeitsfeier. Warum wird das nicht geregelt?“