Baden-Württemberg hält Mindestabstand von Stromtrassen nicht ein

Anton Baron MdL, Mitglied der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, FotoAfD/CC0-Pixabay-503935 CC0-Pixabay

Schwarz-GRÜNE Landesregierung will Hochspannungsleitung viel näher an Wohngebiet führen wie in den eigenen Richtwerten vorgesehen.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron findet es entlarvend, dass die GRÜN-SCHWARZE Landesregierung in Baden-Württemberg in Bezug auf die geplante Hochspannungsleitung bei Braunsbach im Hohenlohekreis auf den von ihr postulierten Mindestabstand von 400 Meter zu Wohngebieten abzurücken gedenkt. So steht es in der Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Baron, in der die Landesregierung indirekt zugibt, das die in Planung befindliche Stromtrasse in Döttingen (Hohenlohekreis) abschnittsweise lediglich 150 Meter zum Wohngebiet Buchsteige bzw. 175 Meter zum Wohngebiet Eschentaler Weg betragen werde.

Baron wirft der Landesregierung vor, mit einer derartigen Planung weder die gesundheitlichen Belange der davon betroffenen Bewohner zu berücksichtigen noch die mit dem Bau der Hochspannungsleitung einhergehenden Wertverluste der Immobilien in Betracht zu ziehen:

„Die Sorgen der Bürger über Wertverluste sowie landschaftliche und gesundheitliche Beeinträchtigungen werden offenbar ähnlich ernst genommen wie die selbst gesteckten Ziele: Der an der niedersächsischen Regelung orientierte Richtwert von 400 Metern Abstand wird plötzlich für irrelevant erklärt und eine rechtlich verbindliche Übernahme in Baden-Württemberg ohnehin ausgeschlossen. In Hannover werden Bedenken aus der Bürgerschaft offenbar stärker berücksichtigt als in Stuttgart. Dies muss sich ändern! Im nächsten Jahr werden die selbsternannte Ökopartei und ihr schwarzer Steigbügelhalter aber dafür hoffentlich ohnehin vom Wähler die Quittung bekommen. Die AfD steht jedenfalls für bürgernahe Politik bereit und begegnet daher wohnortnahen Freileitungen, die die windkraftbedingten Probleme geradezu multiplizieren, mit entschiedener Opposition“, betont Baron.

Die aus Niedersachsen stammende 400-Meter-Abstandsregelung wird nun offenbar nicht einmal – wie ursprünglich beabsichtigt – zu einem Richtwert für Baden-Württemberg erklärt, von einer Absicht zur Übernahme der Regelung ganz zu schweigen. Eine Befassung mit absehbaren Immobilien-Wertverlusten bei in geringer Entfernung verlaufender Freileitung und einen Beschlussteil zur zwangsweisen Ausführung als Erdkabel lehnt die Landesregierung ab.