Wer sich krank fühlt und erkältungsähnliche Symptome hat, muss ab sofort für eine Krankschreibung nicht mehr persönlich in der Arztpraxis erscheinen. Ein Anruf genügt – der „gelbe Schein“ kommt dann wohl per Post. Allerdings: „Per Anruf krank“ gilt nur für eine Krankheitsdauer von maximal sieben Tagen. Darauf haben sich Ärzteschaft und Krankenkassen heute in Berlin geeinigt. Die Regelung ist eine Ausnahme und gilt ab sofort für vier Wochen.
In Anspruch kann sie jeder nehmen, der eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege hat (z.B. Halsschmerzen) oder beim dem ein begründeter Verdacht besteht, dass er sich durch Kontakt mit Infizierten oder auf Reisen angesteckt hat.
Mit der Maßnahme soll verhindert werden, dass Arztpraxen nach dem Besuch eines Infizierten geschlossen werden müssen und es soll gewährleistet werden, dass Ärzte den straken Zustrom an Patienten bewältigen können.
Wir finden: Eine sehr geeignete Maßnahme, die allen hilft. Wir hätten uns einen Gesundheitsminister gewünscht, dem so etwas ganz allein einfällt.