Klarstellung von Markus Frohnmaier zu Vorwürfen des Verfassungsschutzes

Markus Frohmaier MdB, Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion, FotoGrafikAfD

Ist die AfD verfassungsfeindlich?
Von Politikern anderer Parteien und in den Medien ist häufig zu lesen, die AfD sei eine verfassungsfeindliche Partei. Das ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf, der die Frage aufwirft:

Stimmt das?
Die Argumente für die vermeintliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD sind äußerst dünn und stützen sich vor allem auf ein Gutachten des Verfassungsschutzes. In diesem Gutachten versucht der Verfassungsschutz durch Zitate von AfD-Funktionären unserer Partei nachzuweisen, dass meine Partei ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hätte.

Von diesem Ansatz kann man halten, was man will. Ich halte davon wenig, denn die AfD ist eine basisdemokratische Partei, bei der die Mitglieder die Ausrichtung der Partei durch das Parteiprogramm bestimmen. Funktionäre sind die Diener der Basis, und wenn sich ein Funktionär im Ton vergreift, kann man nicht einfach alle Mitglieder dafür in Mithaftung nehmen. Wer auf AfD-Veranstaltungen, auf Parteitagen, auf Vorträgen oder Stammtischen war, kann uns möglicherweise aus weltanschaulichen Gründen ablehnen. Das ist auch das gute Recht jedes Staatsbürgers! Aber zu sagen, dass unsere Partei und ihre Mitglieder verfassungsfeindlich seien, ist schlicht und ergreifend eine Perversion. Viele Menschen, auch ich, engagieren uns, gerade weil wir unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat schützen und in einem freien Land leben möchten.

Ist es denkbar, dass die AfD die Demokratie abschafft?
Es ist ausgeschlossen, dass die AfD die Demokratie abschafft. Jeder Beobachter, der sich einen AfD-Parteitag angesehen hat, weiß, dass für die AfD Demokratie nicht nur ein Wort, sondern ein Ideal ist, dass alle Parteimitglieder sehr ernst nehmen. Funktionäre, die sich undemokratisch oder autoritär bei uns verhalten, werden regelmäßig von unseren Mitgliedern in die Schranken gewesen. Wie kann man da ernsthaft meinen, die AfD würde die Demokratie abschaffen wollen?

Ist es denkbar, dass die AfD den Rechtsstaat abschafft?
Im Gegenteil: Wir wollen den Rechtsstaat stärken. Wir sind die Partei, die unermüdlich darauf aufmerksam macht, wenn irgendwo in Deutschland Gesetze gebrochen oder nicht vollzogen werden. Wir möchten unsere Polizei und unsere Justiz stärken und aus unserer Sicht notwendige politische Veränderungen dadurch erreichen, dass wir die Gesetze und den Vollzug von Gesetzen ändern. Und dabei halten wir uns selbstverständlich an die Spielregeln, die uns unser Grundgesetz vorgibt. Wir würden uns wünschen, dass andere Parteien in diesem Punkt so wären wie wir!

Und überlegen Sie sich nur eines: Jedes Gesetz, dass vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird – und das kommt regelmäßig vor – muss vorher von einer Mehrheit im Parlament beschlossen worden sein. Aber fragt irgendjemand, ob die Parteien, die solche Gesetze mehrheitlich beschließen, verfassungsfeindlich sind?

Ist es denkbar, dass die AfD den Parlamentarismus abschafft?
Die AfD sitzt in Deutschland in sechzehn Landesparlamenten, im Deutschen Bundestag und in zahlreichen Kommunalparlamenten. Sie arbeitet in all diesen Parlamenten mit und stimmt über Anträge nach sachlichen Gesichtspunkten ab. Daran ändert auch nichts, dass wir mehr direkte Demokratie und Volksabstimmungen wollen. Wenn das verfassungsfeindlich wäre, müsste sich der Verfassungsschutz wohl auch um den Zustand der Schweiz große Sorgen machen.

Das Gutachten des Verfassungsschutzes
Der Verfassungsschutz greift in seinem Gutachten auch einige Zitate von mir auf. Mir wird unter anderem zur Last gelegt, dass ich mich in scharfen Worten gegen „Parteienfilz“ und„linke Gesinnungsterroristen“ gewandt habe.

Dem kann ich nur entgegnen, und auch all den anderen Politikern und Medien, die mich dafür angreifen: Sieht unsere Verfassung eine Bestandsgarantie für Parteienfilz und linken Gesinnungsterrorismus vor? Warum soll es mit der freiheitlich-demokratische Grundordnung unvereinbar sein, dass man sich gegen Parteienfilz und Gesinnungsterror einsetzt? Ist es beispielsweise gut, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht von politischen Parteien ausgewählt werden – übrigens etwas, was man unserem Nachbarn Polen wegen seiner Justizreform ankreidet? Ist es richtig, dass der Chef der Hessischen Filmförderung entlassen wurde, nur weil er mit unserem AfD-Parteivorsitzenden Meuthen beim Mittagessen „erwischt“ wurde?

Ich meine: So etwas ist falsch. Und auch der Verfassungsschutz sollte diese Verhältnisse als problematisch wahrnehmen, statt diejenigen, die diese Verhältnisse kritisieren, als Verfassungsfeinde zu stigmatisieren.

Frohnmaier-Zitate im Verfassungsschutz-Gutachten
Der Verfassungsschutz hat auch noch ein paar weitere Aussagen von mir ins Visier genommen, um unsere Partei in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit zu rücken. Und ich gehe gerne auf jede einzelne dieser Aussagen ein:

Zitat
„Unsere Generation wird am meisten darunter leiden, dass Merkel dieses Land gerade mit dem Lumpenproletariat Afrikas und des Orients überschwemmt. Deshalb wird auch die Frage der Rückführung dieser Menschen eine existentielle für unsere Heimat werden.“

Das sei, so der Verfassungsschutz, gegenüber Flüchtlingen „pauschal diffamierend“.

Nur: Das Zitat ist gerade keine Pauschalisierung. Habe ich mich gegen alle Menschen einer bestimmten Rasse oder Hautfarbe gewandt? Nein. Habe ich jegliche Form von Migration abgelehnt? Nein – ich habe selbst rumänische Wurzeln! Ich habe vielmehr den Gedanken eines Einwanderungssystems nach australischem Vorbild aufgegriffen: Dieses ist weder rassistisch noch demokratiefeindlich, sondern erlaubt es, dass tüchtige und gut integrierbare Menschen in ein Land einwandern können, während Armutsmigration („Lumpenproletariat“) verhindert wird.

Das, was ich mit dieser Aussage gemeint habe und was ich für naheliegend halte, ist aber offenbar, ob nun absichtlich oder unabsichtlich, missverstanden worden. Ich werde daher in Zukunft darauf achten, präziser zu sagen, was für eine Migrationspolitik ich mir vorstelle und die oben zitierte Aussage nicht wiederholen.

Zitat
„Wir haben daneben generell ein Problem mit sich zusammenrottenden Mobs aus jungen Asylbewerbern, die Straftaten begehen. Das wissen wir eigentlich seit den massenhaften sexuellen Übergriffen auf der Kölner Domplatte und haben es nun erneut in Böblingen vor Augen geführt bekommen. Ich fordere deshalb eine generelle Ausgangssperre für männliche Asylbewerber im Alter unter 50 Jahren ab 20.00 Uhr.“

Daraus zieht der Verfassungsschutz, ich würde keine Bedenken gegen „massive Ungleichbehandlung“ und „kategorische Ungleichbehandlung“ haben. Was war aber passiert?

In meiner ursprünglichen Pressemitteilung zur Forderung nach einer Ausgangssperre stand: „Nach einem Bericht des Böblinger Boten vom gestrigen Tage ist am vergangenen Samstagabend eine Gruppe afghanischer Asylbewerber am Rande des Holi-Farbenwelt-Festivals alkoholisiert angetroffen worden. Neben körperlichen Auseinandersetzungen wurden der Polizei insbesondere unsittliche Berührungen und sexuelle Beleidigungen von mehreren jungen Frauen gemeldet. Mehrere Tatverdächtige leisteten Widerstand und mussten von der Polizei in Handschließen gelegt werden.“

Ich habe mir dann überlegt, wie man auf so eine Meldung reagieren soll. Einfach nichts machen? Das verbietet sich. Ich erinnerte mich dann an einen Vorfall aus Sachsen. Dort haben die staatlichen Behörden (!) nach einem Bericht des Weser-Kuriers (https://www.weser-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt-politik_artikel,-Bautzen-Ausgangssperre-fuer-Fluechtlinge-_arid,1458305.html) folgendes gemacht: „Jugendliche Flüchtlinge gehen mit Holzlatten auf die Polizei los. Rechtsextreme jagen Flüchtlinge durch die Stadt, Parolen wie „Wir sind das Volk“ sind zu hören. Später wird ein Krankenwagen mit Steinen beworfen. Die Polizei wehrt sich mit Pfefferspray und Schlagstöcken. […]
Am Tag danach folgt die Ursachenforschung – und der Blick auf das Geschehen fällt differenzierter aus. Der Bautzener Polizeichef Uwe Kilz berichtet, dass die Gewalt von jungen Flüchtlingen ausgegangen sei, von sogenannten unbegleiteten, minderjährigen Asylbewerbern – in Sachsen werden sie kurz UMA genannt. Der zuständige Landkreis griff gegen die jungen Männer hart durch. Vier Rädelsführer aus einem Wohnheim im Alter zwischen 15 und 20 Jahren wurden an andere Standorte gebracht, damit siekeinen Einfluss mehr auf ihre Mitbewohner ausüben können. Außerdem wurde die Hausordnung in dem vom Landkreis betriebenen Heim verschärft: Für die etwa 30 in Bautzen lebenden unbegleiteten, minderjährigen Asylbewerber gelten fortan ein Alkoholverbot und eine Ausgangssperre ab 19 Uhr.“

Ich wäre nicht im Traum auf die Idee gekommen, dass man mir deshalb Verfassungsfeindlichkeit vorwerfen könnte. Denn immerhin habe ich für meinen Kreis Böblingen nur das gefordert, was sächsische Behörden in Bautzen schon längst Monate vorher umgesetzt hatten, als es ebenfalls strafrechtlich relevante Vorgänge im Zusammenhang mit Migranten gab. Insbesondere wollte ich auch sicherstellen, dass Frauen mit Kindern von einer solchen Maßregel nicht betroffen sind – im Sinne der Verhältnismäßigkeit ist nämlich immer das mildeste unter allen gleich geeigneten Mitteln zu wählen.Der Verfassungsschutz meint offenbar, dass dies zu weit gehe. Das akzeptiere ich – eine nachhaltige Lösung sind Ausgangssperren ohnehin nicht, wir müssen stattdessen die Migrationspolitik generell umgestalten. Ich habe insofern kein Problem damit, zu erklären, dass ich künftig keine Ausgangssperren mehr in der oben beschriebenen Form fordern werde. Nur: Lieber Verfassungsschutz, ruft Ihr dann auch mal beim Landkreisamt in Bautzen an?Zitat „Nach Europa kommende Muslime sind spätestens jetzt ein potentielles Sicherheitsrisiko. Für die nächsten Jahre darf es deshalb keinen einzigen ausländischen Muslim geben, der nach Europa kommt. Die zunehmende Islamisierung und Terrorisierung des Abendlandes muss beendet werden.“ Wegen dieses Zitates meint der Verfassungsschutz, ich habe mich einer „Ungleichbehandlung von Muslimen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit“ schuldig gemacht und „gegen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG“ verstoßen. Kam diese Aussage aus heiterem Himmel? Nein. Die Aussage habe ich getätigt, nachdem ein islamistischer Terrorist am 14. Juli 2016 in Nizza mit einem Lastwagen mindestens 86 (!) Menschen getötet und mehr als 400 verletzt wurden, zum Teil sehr schwer. Der Islamische Staat bekannte sich zu diesem Anschlag.Ich erspare mir insofern, hier jeden einzelnen Terroranschlag mit islamistischem Hintergrund Ort, Datum und Opferzahl aufzuzählen. Das sind alles keine neuen Informationen. Wer aber nach einem grausamen, blutigen Terroranschlag wie in Nizza behauptet, Terrorismus habe nichts mit Islamismus und Islamismus nichts mit Islam zu tun, verschließt die Augen vor der Realität. Deshalb auch die Bezeichnung von Muslimen als „potenzielles Sicherheitsrisiko“ – und eben nicht als ein definitives „Sicherheitsrisiko“.Der Verfassungsschutz stellt nun darauf ab, dass ich damit eine Ungleichbehandlung von Muslimen fordere, ja, mich sogar an der Menschenwürde versündige. Diese Interpretation verkennt aber, dass ich mich nicht gegen alle Muslime wende, sondern mir als Lehre aus den Terroranschlägen der Vergangenheit wünsche, dass man bei der Einreise der Migranten, die nach Europa und Deutschland kommen, stärker auf die Häufigkeitsverteilung terroristischer Akte in Vergleichsgruppen achtet. Mit anderen Worten: Ich halte es für legitim, auf der Grundlage früherer negativer Erfahrungen mit Terroranschlägen mehr Vorsicht in der Migrationspolitik walten zu lassen. Das heißt selbstverständlich nicht, dass alle Muslime Terroristen sind. Gerade die bereits in Europa befindlichen Muslime sind von der obigen Forderung nicht betroffen und es läge mir auch fern, beispielsweise die Ausweisung ganzer Religionsgruppen zu fordern.Wer meine Aussage so versteht, ich würde gegen Muslime insgesamt vorgehen wollen, der interpretiert diese schlicht und ergreifend falsch. Ich bin insofern auch beunruhigt, dass der Verfassungsschutz hier die denkbar nachteiligste Interpretation gewählt hat. Um zu vermeiden, dass mir dieser unzutreffende Vorwurf in Zukunft gemacht werden kann, werde ich in Zukunft deshalb davon absehen, meine Forderungen in dieser Form zu wiederholen