Die von der GroKo angestrebte Migration in den Arbeitsmarkt wird eine Migration in die Arbeitslosigkeit sein.
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, warnt vor den Auswirkungen, wenn Deutschland sich als ‘Einwanderungsland’ neu definiere, wie dies von der Bundesregierung mit ihrem ‘Nationalen Aktionsplan Integration’ festgeschrieben werde:
„Merkels Masseneinwanderung soll jetzt mit dem Aktionsplan der Bundesregierung als Zukunftslösung für Deutschland verkauft werden. Die GroKo nennt es einen ‚Paradigmenwechsel‘. Das wäre er auch, wenn es uns als AfD nicht gelänge, die Massenmigration zu stoppen. Woran Deutschland jetzt schon leidet, würde dann völlig außer Kontrolle geraten: Parallelgesellschaften, Clans, Kinderehen, Ehrenmorde, Niedriglöhne und unzumutbare Belastungen für unsere Schulen und Sozialsysteme.
Durch die Rationalisierung und Digitalisierung werden in den kommenden Jahrzehnten Millionen von Arbeitsplätzen verschwinden. Auch Tätigkeiten, die bisher als nicht ersetzbar galten, können von Robotern übernommen werden, wie auch das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung feststellt. Allein deshalb wird die von der Bundesregierung angestrebte Migration in den Arbeitsmarkt eine Migration in die Arbeitslosigkeit sein. Eines der wichtigsten Ziele der AfD wird es bleiben, diese Massenmigration zu verhindern“, sagt von Storch.
Im Nationalen Aktionsplan Integration, dessen erster Teil das Bundeskabinett am 22. Januar 2020 passieren soll, betont die Bundesregierung, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei. Die Bundesregierung habe „einen Paradigmenwechsel vollzogen und sich dazu bekannt, dass Deutschland auf die Einwanderung von ausländischen Fachkräften angewiesen ist und diese eine Bereicherung für unser Land darstellen“, heißt es im Papier, wie die Rheinische Post berichtet hatte. Dem Aktionsplan zufolge will die Bundesregierung die Integration schon in den Heimatländern der Zuwanderer beginnen lassen. Dieser Aktionsplan Migration unterstützt das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft treten wird.