AfD-Landtagsfraktion Hessen wird Entlassung eines verurteilten Islamisten aus U-Haft parlamentarisch aufarbeiten.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag, Walter Wissenbach, erachtet es als nicht hinnehmbar, dass ein zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilter Islamist aufgrund des nicht fertig gestellten Verhandlungsprotokolls aus der Untersuchungshaft auf freien Fuss gesetzt werden musste:
„Offenbar ist es nicht nur der Richtermangel an hessischen Gerichten, der zu überlangen Verfahrensdauern und auch immer wieder zu vorzeitigen Entlassungen aus der Untersuchungshaft führt. Auch Justizorganisation oder Dienstaufsicht sind scheinbar völlig unzureichend. Anders ist es nicht zu erklären, dass ein Protokoll einer Hauptverhandlung noch nach fünf Monaten nicht fertiggestellt ist. Das Protokoll ist für alle Verfahrensbeteiligten die Grundlage weiterer Schritte wie Berufung oder Revision. Hier hat offensichtlich die Organisation der Geschäftsstelle nicht funktioniert. Wenn so etwas vorkommt, muss die Dienstaufsicht handeln, indem sie für personelle Verstärkung oder für Ordnungsmaßnahmen sorgt.
Dass dies monatelang unterblieben ist und auch vom vorsitzenden Richter und von der Staatsanwaltschaft hingenommen wurde, wiegt schwer. Dies hat dazu geführt, dass Bilal Gümüs wieder auf freiem Fuß ist. Gümüs wurde erstinstanzlich zu 3,5 Jahren Haft wegen einer staatsgefährdenden Straftat verurteilt. Die AfD fordert eine gründliche Aufklärung und Behebung der hier zugrundeliegenden Missstände von der Justizministerin. Wir werden dazu eine Kleine Anfrage an die Landesregierung stellen“, sagt Wissenbach.