Klarstellung von Beatrix von Storch zu Vorwürfen des Verfassungsschutzes

Beatrix von Storch MdB, stellvertretende AfD-Bundessprecherin und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, FotoGrafikAfD

Der Bundesverfassungsschutz hat in seinen internen Prüfbericht über die AfD folgende Äußerungen von mir aufgenommen:

“Auch in Deutschland haben sich No-go-Areas und islamische Parallelgesellschaften ausgebreitet. In den Moscheen wird gegen unsere Rechtsordnung, gegen Juden und Christen gehetzt (…) Wir müssen handeln. Wir brauchen eine Antischaria-Gesetzgebung: Die Vollverschleierung im öffentlichen Raum und das Tragen des Kopftuches im öffentlichen Dienst müssen verboten werden. Die Moscheen müssen vom Verfassungsschutz überwacht und gegebenenfalls geschlossen werden.”

Diese Äußerung wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz zwei Mal zitiert. Da meine Aussage offensichtlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz beabsichtigt oder unbeabsichtigt nachteilig interpretiert und eine falsche Bedeutung unterstellt wird, veröffentliche ich diese Richtigstellung. Zu diesem Zwecke wird im Folgenden unmissverständlich erklärt, wie die zentralen Aussagen der zitierten Passage zu verstehen sind.

In den Moscheen wird gegen unsere Rechtsordnung, gegen Juden und Christen gehetzt.

Diese Aussage von mir ist wie folgt zu verstehen: In einem quantitativ sehr großen Anteil von Moscheen wird gegen unsere Rechtsordnung, gegen Juden und Christen gehetzt. Keineswegs erkläre ich, dass davon alle Moscheen betroffen sind. Die genaue Größenordnung des Problems muss durch weitere Untersuchungen festgestellt werden.

Kommentar
Die Aussage von mir bezieht sich auf folgendes Zitat aus dem Buch „Inside Islam“ von Constantin Schreiber: „Dazu äußert sich auch ein Experte, der damit nicht zitiert werden möchte: „Der Verfassungsschutz ist in einer schwierigen Situation. Wenn man es wirklich ernstnimmt, was hier in den muslimischen Milieus gedacht wird und was sich in Broschüren und Predigten niederschlägt, dann müsste man alle überwachen. Deswegen suchen sie sich diejenigen raus, die am derbsten sind.“ Quelle: Constantin Schreiber, Inside Islam: Was in Deutschlands Moscheen gepredigt wird, S. 26 f.

Aus dieser Aussage lässt sich schließen, dass verfassungsfeindliche Äußerungen in Moscheen ein quantitativ großes Problem darstellen und dass die Verfassungsschutzämter aufgrund der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen nur in der Lage sind, sich um die „derbsten“ Fälle zu kümmern.

“Ich fordere eine Antischaria-Gesetzgebung.”

Diese Aussage von mir ist wie folgt zu verstehen: Ich fordere ein breites Bündel politischer Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Ausbreitung islamistischer Einstellungen in der deutschen Gesellschaft zu verhindern und islamistischen, verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegen zu wirken. Antischaria-Gesetzgebung ist die politische Überschrift für die Summe dieser Maßnahmen aus verschiedenen Politikbereichen.

Kommentar
Im Hinblick auf den Verfassungsschutz beziehen sich diese Maßnahmen auf den Bundeshaushalt (Bundeshaushaltsgesetz), der zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen soll, damit der Verfassungsschutz für den Kampf gegen den Islamismus über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen verfügt. (Siehe: Kommentar zu Aussage 1)

“Die Moscheen müssen vom Verfassungsschutz überwacht und gegebenenfalls geschlossen werden.”

Diese Äußerung von mir ist wie folgt zu verstehen: Wir müssen sicherstellen, dass dem Verfassungsschutz die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, die es ihm ermöglichen, allen Fällen von verfassungsfeindlichen Äußerungen und Bestrebungen in Moscheen nachzugehen. Moscheen sollen geschlossen werden, wenn auf Grundlage der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes im Rahmen des bestehenden Vereins-Organisationsverbotsrechts eine solche Schließung einer Moschee wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen rechtlich möglich ist. (Siehe: Kommentar zu Aussage 1)