Rettungsdienst-Hilfsfrist in Brandenburgs Fläche immer noch nicht gewährleistet

Birgit Bessin, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion Brandenburg, FotoAfD/CC0-Pixabay-4166901-THRSTN92 CC0-Pixabay

„Das Wort der Landesregierung gilt noch nicht einmal bei Gesundheit und Leben der Brandenburger“

Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg, Birgit Bessin, drängt darauf, die Frist für die Ankunft von Rettungsdiensten am Unfallort innerhalb von 15 Minuten nach Eingang des Notrufes endlich verbindlich umzusetzen, wie dies vom Landtag Brandenburg vor elf Monaten beschlossen worden war. Wie kürzlich berichtet, wurde diese Vorgabe im Jahr 2018 lediglich von den kreisfreien Städten erfüllt, während dieses Zeitfenster in den brandenburgischen Landkreisen bei vielen Einsätzen nicht erreicht wurde. Vielerorts beginnt die offizielle Messung der Zeit erst mit der Alarmierung der Rettungswagen und nicht ab dem ersten Klingeln des Notruftelefons.

„Das Wort der Landesregierung hat offenbar noch nicht einmal Gültigkeit, wenn es um die Gesundheit und das Leben der Brandenburger geht. Auf Betreiben unserer AfD-Landtagsfraktion hatten der Gesundheitsausschuss und durch Annahme der Empfehlungen der Ausschüsse dann auch der Landtag klar artikuliert, dass die Frist bereits ab dem ersten Klingeln des Notruftelefons beginnen sollte. Doch auch elf Monate später lässt die Einführung einer entsprechenden Klarstellung in der Landesrettungsdienstplanverordnung auf sich warten. Diese Untätigkeit der Landesregierung führt nun zu Uneinheitlichkeit, wenn etwa der Geschäftsführer des Landkreistages plötzlich für die Messung erst nach Eingang der Notfallmeldung plädiert, obwohl der Landtag sich klar für eine Messung ab dem ersten Klingeln aussprach. Dabei steht Brandenburg ohnehin mit der Regelung seiner Hilfsfristen im Bundesdurchschnitt schlecht da. Die Landesregierung darf die Brandenburger nicht länger warten lassen. Das wäre fahrlässig – schließlich geht es hier darum, Leben zu retten“, sagt Bessin.