Hamburgische Posse um Nutzung des Bürgerhauses geht in die nächste Runde

Dirk Nockemann (li) und Dr. Alexander Wolf (re), Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, FotoAfD/CC0-Pixabay-Bernhard-Staerk CC0-Pixabay

Wie viel Wasser muss die Elbe noch runterfließen, bis die Hamburger AfD eine Bürgerversammlung in der Wilhelmsburg abhalten darf?

Die AfD-Hamburg prüft hinsichtlich der Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts, dass der AfD die Nutzung des mit Steuerzahlergeldern mitfinanzierten Bürgerhauses Wilhelmsburg untersagt werden kann, weitere juristische Schritte, wie die Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf mitteilen:

„Die Gründe für die Ablehnung aus formaljuristischen Gründen sind wenig überzeugend. Das Gericht argumentierte primär mit der fehlenden Einflussmöglichkeit der FHH auf die Stiftung. Das ist allerdings vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass die Stiftung am finanziellen Tropf der öffentlichen Hand hängt. Bund und FHH finanzieren die aktuell laufende Sanierungsmaßnahme des Bürgerhauses mit 3,80 beziehungsweise 1,98 Millionen Euro. Ungefähr 70 Prozent der laufenden Kosten werden durch die FHH erstattet. Es kann nicht sein, dass sich die FHH in dieser Konstruktion jeglicher Einflussrechte begibt.

Als Bürgerhaus mit klar öffentlichen Zwecken, muss auch die AfD als demokratisch legitimierte Partei und stärkste Oppositionskraft des Deutschen Bundestages berücksichtigt werden.
Anstatt mit den öffentlichen Geldern linksextreme Gruppierungen zu hofieren, wie der vom Verfassungsschutz beobachteten DKP (Deutsche Kommunistische Partei), der mehrmals Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden, sollte das Bürgerhaus Wilhelmsburg auf den Boden der Verfassung zurückkehren. Wir werden den Beschluss des Verwaltungsgerichts genau studieren und weitere juristische Schritte überlegen.“