AfD will Abgeordnetenzahl auf 450 verringern, ARD verliert dazu kein Wort

Albrecht Glaser MdB, stellvertretender Bundessprecher der AfD, FotoAfD

Albrecht Glaser erläuterte den AfD-Entwurf ‚Bundestag-450‘ im Interview, aber im ARD-Bericht kommen nur SPD und FDP zu Wort.

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Albrecht Glaser MdB hatte im Interview mit der ARD am 27. Juli 2019 den Reformvorschlag der AfD erläutert, wie die Zahl von derzeit 709 Bundestagsabgeordneten künftig auf 450 Mandatsträger begrenzt werden könne. Dem AfD-Entwurf zu Folge sollen so auch die Kosten für Abgeordnetendiäten, Alterspensionen und Verwaltungsapparat deutlich gesenkt werden. Statt seine Ausführungen zu senden, kamen in der ARD aber nur die SPD und die FDP zu Wort.

Die AfD sieht im Entwurf eine konstruktive Basis für die Diskussion im Bundestag: „Seit Jahren vollziehen CDU und SPD ihr (Sommer-)Theater und rufen lautstark nach einer Wahlrechtsreform, um letztendlich nichts dergleichen voranzubringen“, sagt Glaser. „Wenn in dieser Legislaturperiode wieder keine Reform zustande kommt, könnten im nächsten Bundestag über 800 Abgeordnete sitzen. Aus Sicht der AfD muss ein solch aufgeblähtes Parlament verhindert werden. Das sind wir allen Wählern in Deutschland schuldig!“

Die ARD hatte für Samstag, 27. Juli 2019 einen Beitrag über dieses Thema für ihre Tagesschau vorbereitet. Auch die AfD war zu einer Stellungnahme angefragt worden, die auch am Samstagnachmittag gedreht worden war. Allein, gesendet wurde dieser Beitrag nicht. Stattdessen kam neben Herrn Oppermann (SPD) die FDP zu Wort. Die öffentlich-rechtliche Anstalt, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wegen ihrer Objektivität mit einer Zwangsabgabe finanziert werden darf, hat damit zum wiederholten Maße ihren Auftrag zur Überparteilichkeit verraten und blieb damit der bisherigen Praxis ihrer Politikberichterstattung “Diskriminierung der AfD statt Information” treu.

„Wer auf diese Weise seine Legitimation verspielt“, so Glaser, „muss sich nicht wundern, wenn über die Abschaffung des Öffentlichen Rundfunks und Fernsehens nachgedacht wird“.

Das geltende Bundeswahlgesetz strebt eine Gesamtzahl an Bundestagsabgeordneten von 598 an. Durch die Wahlrechtsmechanik des Verhältniswahlrechts einerseits und der 299 Direktmandate, die in Wahlkreisen errungen werden, andererseits entstehen Überhang- und Ausgleichsmandate, die das Parlament unnötig aufblähen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ist die Zahl der Mandate 2017 auf über 700 gestiegen. Und wenn derzeit Bundestagswahl wäre, würde sie auf Grund der heutigen Umfragewerte auf über 800 Mandate ansteigen.