Nach diesen Beweisen sollten die Staatsanwaltschaften endlich gegen die Flüchtings-Schlepper-NGOs ermitteln.
Für den AfD-Obmann im Auswärtigen Ausschuss, Petr Bystron, steht nach einer Sendung des italienischen TV-Senders „Rete 4“ fest, dass die im Mittelmeer agierenden NGOs keine Seenotrettung betreiben, sondern in Abstimmung mit libyschen Schleusern Migranten aus Afrika nach Europa bringen. Bystron sieht nach diesen Beweisen die Staatsanwaltschaften in der Pflicht, den drei von ihm und weiteren 40 AfD-Bundestagsabgeordneten Mitte Juli 2018 gestellten Strafanzeigen gegen NGOs wegen angeblicher Seenotrettung nachzugehen.
Der italienische TV-Sender „Rete 4“ hatte kürzlich dokumentiert, wie libysche Schlepper mit deutschen NGOs die Überfahrt von illegalen Migranten nach Europa organisieren. Ein 21-jähriger Libyer erzählte in der Talkshow “La Quarta Repubblica”, wie er selbst auf dem Seeweg nach Italien kam. Die Überfahrten von Libyen nach Italien würden von libyschen Schleppern über Facebook-Gruppen organisiert, die libysche Polizei bestochen, um freie Fahrt von der Küste zu erhalten, und die Abholung durch Boote von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vorher verabredet. Der Migrant nannte sogar den Namen des Schleppers: Lukman Zauari. Dieser habe ihm mehrmals bestätigt, mit Sea-Watch im direkten Kontakt zu stehen. Der Preis für diese Art von betreuter Flucht betrage 1.600 Euro. Zur Überprüfung dieser Aussagen hatte der Sender Kontakt mit dem genannten Schlepper aufgenommen, der seinerseits einen direkten Kontakt mit den Besatzungen der NGO-Boote bestätigte: „Wir sind im Kontakt mit Sea-Watch.“
„Diese Beweise müssen politische und rechtliche Konsequenzen haben. Auf politischer Ebene ist endlich die Unterstützung dieser Aktivitäten zu beenden. Insbesondere führende Politiker der Grünen und der SPD müssen Ihre bisherigen Aussagen zu dem Thema korrigieren. Außenminister Maas müsste aufgrund seiner bisherigen Unterstützung dieser offensichtlich kriminellen NGOs eigentlich zurücktreten. Auch rechtlich muss diese Entdeckung Konsequenzen haben. Die organisierte und gewerbsmäßige Schlepperei ist eindeutig ein Verstoß gegen §96 Aufenthaltsgesetz ‚Einschleusen von Ausländern‘.“
„Ich habe am 6. Juli 2018 bereits in Deutschland insgesamt drei Strafanzeigen gegen sieben führende deutsche NGOs gestellt, die aus angeblicher ‚Seenotrettung‘ ein Geschäft machen. Alle zuständigen Staatsanwaltschaften haben es jedoch vorgezogen, diese Anzeige, die von mehr als 40 Bundestagsabgeordneten mitgezeichnet wurde, zu ignorieren. Der vorgeschobene Grund: Es gebe nicht genug Beweise. Nun gibt es dank Matteo Salvini immer mehr Beweise für das kriminelle Handeln dieser deutschen No-Borders-Aktivisten. Ich verlange jetzt, dass die Staatsanwaltschaften in Berlin, Regensburg und Dresden endlich ihre Pflicht tun“, so Bystron.