Grün-Schwarz im ‘Ländle’ ist Umsetzung der Windkraftagenda wichtiger als Natur

Udo Stein, AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, FotoAfD

Gerichtsurteile bestätigen die Rechtswidrigkeit beim Bau der Windkraftanlage Braunsbach – Die AfD-Fraktion bleibt am Ball.

Nur ‘dank’ der Verschleppung des Sachverhalts durch das Regierungspräsidium Stuttgart und der Nichtbeachten des Bauwiderspruches konnte die Windkraftanlage Braunsbach errichtet werden. Als eine Folge davon hatten sich die bis dahin dort lebenden Rotmilan-Brutpaare nicht mehr eingefunden. Der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein sieht in der Errichtung der Anlage, dass in diesem Verfahren „die obersten Naturschutzgesetze missachtet (wurden)! Offensichtlich ist der grün-schwarzen Landesregierung die Umsetzung der brachialen Windkraftagenda wichtiger als unsere schöne Natur. Das kann mit Sicherheit nicht der Wille der Bevölkerung sein“, so Stein.

Nachdem die Naturschutzverbände NABU und LNV gerichtlich gegen die In-Betriebnahme der Anlage aktiv geworden waren, stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart die rechtswidrige Genehmigung der Anlage fest. Dies wurde gleichlautend nochmals in weiteren Verhandlungen vom Verwaltungsgericht Stuttgart sowie dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt.

Der Abgeordnete Udo Stein machte den Vorgang öffentlich und startete eine parlamentarische Initiative. Um die dreifach gerichtlich festgestellten Verstöße gegen Natur- und Artenschutzrecht zu „heilen“, will der Betreiber nun eine nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen in der Hoffnung, den Abriss zu vermeiden und doch noch in Betrieb gehen zu können. Udo Stein erklärt: „Der Vorgang wird sich nicht selbst erledigen, ich werde den Fortgang der Angelegenheit selbstverständlich weiterhin im Auge behalten.“