Zum wiederholten Mal hat die Brandenburgische Landesregierung gegen die Landesverfassung verstoßen.
Ein Rechtsgutachten für den Personalrat des Wissenschafts-Ministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass die Landesregierung sich mit der Beschließung des Ministeriumsumzugs nach Cottbus rechtswidrig verhalten hat. Das Kabinett Woidke habe damit gegen die eigene Geschäftsordnung verstoßen, da die Rechtsfolgeabschätzung bei Regierungsentscheidungen nicht wie vorgeschrieben erfolgt und beispielsweise eine Darstellung der Auswirkungen auf den Landeshaushalt sowie auf die Finanzplanung unterblieben sei. Laut Gutachten dürfte zudem auch die Brandenburgische Landesverfassung berührt sein, da Potsdam die Landeshauptstadt ist.
Der Vorsitzende und wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Brandenburg, Andreas Kalbitz, sieht in dem Rechtsgutachten einen weiteren Beleg dafür, dass die Brandenburgische Landesregierung bei ihren Entscheidungen immer wieder gegen die Landesverfassung verstößt: „Vom Umgang mit den Altanschließern über das Parité-Gesetz bis hin zum Umzug des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zieht sich ein roter Faden: Die Beschlüsse und Gesetze dieser Landesregierung geraten regelmäßig mit Grundsätzen unserer Rechtsordnung und unserer Landesverfassung in Konflikt. Das Gutachten des Personalrates ist eine erneute Blamage für SPD-Ministerpräsident Woidke und für die immer unseriöser und hektischer agierende Landesregierung. Dass Woidke auf die Kritik mit der lapidaren Bemerkung reagiert, ihn ärgere die Diskussion, weil Cottbus nicht Wladiwostok sei, ist ebenfalls typisch für die rot-rote Arroganz.“ Diese Aussage zeige, dass Woidke die Bodenhaftung verloren habe und aufgrund der sich abzeichnenden, verheerenden Niederlage bei der kommenden Landtagswahl wild um sich schlage, so Kalbitz.