Der Vertrag von Aachen enthält neues Militärbündnis und sollte in der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das im Auftrag der AfD erstellt wurde, hat ergeben, dass der am 22. Januar zwischen Deutschland und Frankreich geschlossene Vertrag von Aachen eine militärische Bündnisverpflichtung enthält, die deutlich über die Beistandsverpflichtungen nach den EU-Verträgen und dem NATO-Vertrag hinausgeht. Für die AfD-Fraktion im Bundestag steht fest, dass dieses Vertrag ohne eine intensive Befassung und Diskussion in der Öffentlichkeit nicht Bestand haben kann.
Norbert Kleinwächter, Sprecher für deutsch-französische Angelegenheiten der AfD-Bundestagsfraktion begründet die Bedenken der AfD: „Es geht nicht an, dass die Bundesregierung dieses im Vertrag enthaltene brisante Militärbündnis verschweigt und in ihren Veröffentlichungen behauptet, dieser Beistand erfolge ‚auf Grundlage der bereits bestehenden Verpflichtungen im Rahmen der Nato.‘ Fakt ist: In jeglichem Fall eines ‚bewaffneten Angriffs‘, also auch eines Terroranschlags oder sogar eines Cyberangriffs, kann das eine Land das andere auch gegen dessen Willen zum Kriegseinsatz zwingen. Das ist eine völlig neue Qualität in der außenpolitischen Architektur. Über so etwas muss eine breite öffentliche Debatte stattfinden. Das ist weit mehr als Symbolpolitik. Dieses Bündnis kann zu Militäreinsätzen auf der ganzen Welt, hinter denen die Deutschen nicht stehen, und zahlreichen deutschen Opfern in solchen Einsätzen führen. Zudem konkurriert diese Beistandsverpflichtung bewusst mit der Sicherheitsarchitektur der EU und der NATO. Ich erwarte nun von allen Abgeordneten eine intensive Befassung mit dieser Bündnisverpflichtung im Rahmen der Ratifikation. Für die AfD-Fraktion ist eine solche Passage, wie auch der gesamte Vertrag, nicht tragbar.“
Die Formulierung in Artikel 4 des Vertrages sieht vor, dass sich beide Staaten im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihr Hoheitsgebiet „jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ gewähren, „dies schließt militärische Mittel ein“. Eine solche explizit militärische Beistandsverpflichtung existiert bislang weder nach dem NATO-Vertrag, demzufolge die Erfüllung eines Beistands in das Ermessen der Mitgliedsstaaten fällt, noch nach den EU-Verträgen, die den Mitgliedsstaaten lediglich vornehmlich nicht-militärische „Hilfe und Unterstützung“ abverlangen. Eine Verantwortung Frankreichs, Deutschland auch ggf. mit Nuklearwaffen zu verteidigen, lässt sich gleichwohl nicht in die Passage hineininterpretieren; diese entspreche nicht dem politischen Willen Frankreichs.