Die Menschen sollen studieren können, ohne Angst davor zu haben, sich vor Eintritt ins Berufsleben verschulden zu müssen.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag ihr neues Modell der BaföG-Förderung vorgestellt. Künftig soll jeder Student eine nicht rückzahlungspflichtige, vom Einkommen der Eltern abhängige Ausbildungsbeihilfe von bis zu 485 Euro erhalten, „solange die Ausbildungsleistungen den Anforderungen eines ernsthaften Bemühens um Ausbildungserfolg und -abschluss genügen“. Zudem sollen Studenten in Eigenverantwortung ein Studiendarlehen in Anspruch nehmen können und damit ein neuer Anreiz geschaffen werden, das Studium in der Regelstudienzeit mit guten bzw. sehr guten Leistungen zu beenden. Zum BaföG-Modell der AfD-Fraktion wird es im Bundestag am Freitag, 5. April 2019, eine Aussprache geben.
Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagfraktion, Dr. Götz Frömming, erläutert den Antrag der Fraktion: „Wir wollen jungen Menschen aus sozial schwächeren Familien die Chance geben, ein Hochschulstudium aufzunehmen, ohne Angst davor zu haben, sich noch vor Eintritt ins Berufsleben zu verschulden. Die neue, nicht rückzahlungspflichtige Ausbildungsbeihilfe würde die Möglichkeit eröffnen, die Kosten für das Studium mit Nebenjobs, eigenem Ersparten oder einem Studienkredit zu finanzieren. Das ist eine flexible Lösung, die sozial ist, aber auch Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft stärkt. Für uns ist es wichtig, dass das BaföG nach wie vor eine Sozialleistung bleibt und damit eine vom Einkommen der Eltern abhängige Förderung. Es ergibt für uns keinen Sinn, mit Steuergeldern eine Art Grundeinkommen für Studenten zu schaffen, so wie das die Linke und neuerdings auch die FDP vorhat. Dadurch würde die soziale Kluft nicht verringert, sondern bliebe bestehen, wenn auch auf einem etwas höheren Niveau“, so Frömming.