EU-Gerichtshof bestätigte, dass das Inverkehrbringen von Kosmetika aus Drittländern, in denen Tierversuchsverbote nicht existieren, verboten werden kann.
Zum Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zum weltweiten Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel (Drucksache 2017/2922 (RSP)) erklärt die AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, Verena Hartmann:
„Das EU-Parlament betreibt mit dieser Entschließung nur Augenwischerei und Bürgerbeschwichtigung, ohne wirklich die Tierversuche für kosmetische Mittel wirksam zu unterbinden. Es besteht kein Zweifel: Auch die AfD wünscht sich, dass solche ethisch nicht zu rechtfertigenden Tierversuche nicht mehr durchgeführt werden. Aus gutem Grund sind Tierversuche für kosmetische Fertigerzeugnisse bereits seit 2004 verboten. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestätigte zudem vor wenigen Jahren, dass das Inverkehrbringen von Kosmetika aus Drittländern, in denen entsprechende Tierversuchsverbote nicht existieren, verboten werden kann. Doch in der Praxis sind Verstöße gegen die Rechtslage schon auf EU-Ebene wegen unzureichender Kontrollen kaum durchsetzbar – wie soll dieses Verbot dann erst weltweit durchgesetzt werden können?
Erschwerend kommt hinzu, dass es an internationalen Institutionen fehlt, die die Möglichkeit dazu haben, Nicht-EU-Länder auf einheitliche Standards zu verpflichten. Anstatt im Kampf gegen Tierverbote weiter Schaufensterpolitik zu betreiben, sollte die EU auf andere Maßnahmen setzen und beispielsweise die Beweislast für die Herstellung eines Produktes ohne Tierversuche umkehren, sodass die Nachweis- und Kostenpflicht dann beim Exporteur läge. Die AfD kann daher dem Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments nicht zustimmen.“