NEIN zur Werbung für Abtreibung

Sylvia Groß, MdL, AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz, FotoAfD/Pixabay_nikosapelaths

Der Auflösung des § 219a StGB würde logischerweise die Aufhebung der Pflicht zur Schwangerenkonfliktberatung folgen.

Die EU hatte bereits am 01.03.2018 die Abtreibung zum Menschenrecht erklärt. Umfangreiche Maßnahmen hierzu sollen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Die Umsetzung droht nun eingeleitet zu werden, indem damit begonnen wird, zunächst den § 219a StGB, der Werbung für Abtreibungen unter Strafe stellt, abzuschaffen. Damit soll die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf Internetseiten „freigeschaltet“ und straffrei ermöglicht werden, wodurch suggeriert wird, Abtreibung sei eine normale medizinische Dienstleistung.

Dazu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Rheinland-Pfälzischen Landtag: „Mittlerweile ist kein Gut mehr zu wertvoll, um es auf dem Altar des tonangebenden medialen und politischen ‚Mainstreams‘ zu opfern. Wie kann es gestattet werden, für Abtreibung zu werben, die vom Grundsatz her verboten ist – und in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nur dann strafrechtlich nicht geahndet wird, wenn der Nachweis einer vorangegangenen Beratung vorliegt?“

Darüber hinaus erhält jede schwangere Frau in der Beratungsstelle sowie bei den Ärzten ihres Vertrauens alle erforderlichen Informationen, sofern sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hat. Weiterer Werbung dafür bedarf es nicht.

Dr. Groß weiter: „Mit der Auflösung des § 219a StGB würde die ,Büchse der Pandora‘ geöffnet, der logischerweise als nächstes die Aufhebung der Pflicht zur Schwangerenkonfliktberatung folgen würde. Das wäre nur ein weiteres Etappenziel auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung des § 218 StGB. Daher gilt ganz besonders hier: Die Entscheidung für die Abschaffung des
§ 219a StGB muss vom Ende her bedacht werden.“

Dr. Groß erläutert: „Wie ist die Werbung für Abtreibung mit dem Grundgesetz vereinbar, das den Staat verpflichtet, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen? Die AfD hält Werbung für Schwangerschaftsabbrüche für unvereinbar mit den gesetzlichen Regelungen zum Schutz des ungeborenen Lebens und lehnt daher die Abschaffung des § 219a StGB kategorisch ab.“