Das Prinzip der Beitragsäquivalenz wird aufgegeben – also der Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung.
Der Minister für Arbeit und Soziales brachte sein Rentenpaket in Form eines Gesetzesentwurfes zur Verbesserung und Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung ein.
Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing, kritisiert den Gesetzesentwurf des Ministers Heil:
„Der Gesetzesentwurf des Ministers Heil zeigt eindrucksvoll, dass die grundlegende Fehlentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung immer noch nicht erkannt wurde. Sämtliche neu von ihm geplante Maßnahmen werden nicht aus dem Haushalt seines Ministeriums bezahlt, sondern müssen von der Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten getragen werden. Die Einführung dieser Maßnahmen, die die gesetzliche Rentenversicherung stärken sollen, sind in Wahrheit versicherungsfremde Leistungen, die die gesetzliche Rentenversicherung zusätzlich belasten werden und daher aus Steuermitteln finanziert werden müssen.
Besonders kritisch sehe ich dabei die Entastung der Geringverdiener auf Kosten der Beitragszahler, die mehr als 1.300 Euro pro Monat verdienen. Geringverdiener sollen bei der Beitragszahlung für die gesetzliche Rentenversicherung fiktiv so gestellt werden, als hätten sie monatlich 1300 Euro verdient. Das Prinzip der Beitragsäquivalenz wird hier aufgegeben – also der Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Es erfolgt eine Umverteilung der Beiträge zu Lasten der Versicherten mit Einkommen über 1300 Euro.
Über den halben Entgeltpunkt mehr für vor 1992 geborene Kinder können sich leider nur die Mütter freuen, deren Rente nicht so niedrig ist, dass sie in die Grundsicherung fallen. Es erscheint als ein Gebot der Fairness diesen Müttern gegenüber, hier bei der Einkommensanrechnung der Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter eine Einkommensfreibetragslösung zu schaffen. Damit würden sich die Änderungen bei der Mütterrente auch bei den armen Rentnerinnen auswirken. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, möglichst zeitnah einen solchen Gesetzesentwurf zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches vorzulegen.“