Heilpraktiker praktizieren ohne Nutzen – und den Berliner Senat juckt es nicht

Herbert Mohr, MdL Berlin, AfD-Fraktion Berlin/FotoAfD/Pixabay/A_Different_Perspective

‚Die werden das schon richtig machen, um mit sich selbst im Reinen zu sein‘.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Herbert Mohr, kritisiert, dass der Senat offenbar keinerlei Notwendigkeit sieht, gegen die unbelegten Heilversprechen des Heilpraktikerwesens vorzugehen.

„Bemerkenswert an der Antwort zu meiner schriftlichen Anfrage DS 18/16396 (siehe Anlage) ist zunächst einmal, dass der Senat sich um jegliche konkrete Aussage zum Heilpraktikerwesen herumdrückt. Offenbar (vgl. Frage 6.) liegen dem Senat nicht einmal Informationen darüber vor, wie viele Berliner alljährlich die Dienste von Heilpraktikern in Anspruch nehmen und welchen konkreten gesundheitlichen Nutzen Heilpraktiker erbringen. Grotesker Höhepunkt ist die Senats-Aussage, es werde ‘grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Person, die Heilkunde ausüben darf, grundsätzlich den Anspruch an sich selbst hat, dem Gebot der Wahrhaftigkeit zu entsprechen und die eigene Behandlungsweise für richtig und wirksam hält‘.

Mit anderen Worten: ‚Die werden das schon richtig machen, um mit sich selbst im Reinen zu sein‘. Man stelle sich eine derart laxe Haltung in Bezug auf die Betreiber von Kernkraftwerken, Piloten von Verkehrsflugzeugen oder eben Ärzte vor – schon wird deutlich, wie naiv und fahrlässig der Senat mit der Problematik umgeht. Um als Heilpraktiker tätig werden zu können, ist keine Ausbildung erforderlich; es genügt, in einer Multiple-Choice-Prüfung mindestens drei Viertel der Fragen korrekt zu beantworten. Anschließend kann jeder Hauptschulabsolvent mit vollkommen unbelegten Heilversprechen um Kunden werben und an der Gesundheit von oft schwerkranken und verzweifelten Menschen herumstümpern.

Man würde sich wünschen, dass der Senat hier im Interesse des Gesundheitsschutzes eine klare Position bezöge. Stattdessen stiehlt er sich aus der Verantwortung und versteckt sich hinter einer noch gar nicht eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Dabei übersieht er offenbar, dass nach dem entsprechenden Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz ‚das Heilpraktikergesetz dem heutigen Anspruch an den Gesundheitsschutz der Patienten nicht mehr gerecht wird.‘ Eine derartig gleichgültige Herangehensweise mag der wissenschaftsfernen rotrotgrünen Mentalität entsprechen, aber für den Gesundheitsschutz der Berliner ist sie fatal.“