Stärkung der Polizeibeamten und Verbesserung des Verhältnisses zwischen Bürgern und Polizei.
Im Landtag fand zum AfD-Gesetzentwurf „Gesetz zur Einführung eines Beauftragten für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen“ die zweite Beratung statt.
Sebastian Wippel, innenpolitischer Sprecher, erklärt:
„Polizeivollzugsbedienstete sind diejenigen, die unmittelbaren Zwang gegen andere Personen anwenden dürfen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Betroffene fühlen sich häufig unangemessen behandelt. Nicht selten ist dann aufgeregt von willkürlicher Polizeigewalt die Rede. Natürlich unterlaufen Polizisten im Umgang mit Personen auch Fehler. Die Beamten müssen häufig in schwierigen Situationen innerhalb weniger Sekunden Entscheidungen treffen. Daher verdienen sie unser aller Achtung und Respekt für ihren schwierigen Dienst. Es ist in unser aller Interesse, einer Vergiftung des Klimas zwischen Bürgern und Polizei entgegenzutreten.
Genauso müssen aber auch die Polizeibeamten selbst eine unabhängige Stelle haben, an die sie sich vertrauensvoll direkt ohne Einhaltung des Dienstweges wenden können. Dafür wollen wir die Stelle eines Polizeibeauftragten schaffen. Der Polizeibeauftragte soll keine zusätzliche Disziplinarinstanz sein.
Unser Gesetzentwurf verfolgt letztlich eine doppelte Zielstellung: Stärkung der Polizeibeamten in ihrem schweren Dienst für die Menschen und Verbesserung des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Bürgern und Polizei.“
In gewohnter Art und Weise haben die Altparteien aus CDU, SPD, Grüne und die Linke den Gesetzentwurf abgelehnt.