Bürokratische Registrierungspflicht erschwert die Arbeit von kleineren Herstellern von Schwibbögen, Lichterhäusern und Spieluhren.
In einem Schreiben vom 29.08.2018 hatte sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Tino Chrupalla, an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze, gewandt, um per Ministererlass für das erzgebirgische Kunsthandwerk eine Aussetzung der Registrierungspflicht bis zum 31.12.2018 zu erwirken.
Aufgrund des ElektroG sehen sich Hersteller von Schwibbögen, Lichterhäusern und Spieluhren im Erzgebirge in akuter Bedrängnis. Die Bestimmungen nötigen diesen zumeist kleineren Betrieben zusätzlichen bürokratischen Aufwand auf, der das diesjährige Weihnachtgeschäft gefährdet. Wer der Registrierungsverpflichtung nicht nachkommt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Hersteller aus dem Erzgebirge klagen, sie seien nicht rechtzeitig informiert worden.
In der Antwort teilt die Bundesregierung mit, sie sehe keinen Handlungsbedarf, da nach Auffassung des Ministeriums die Registrierungspflicht bereits seit dem 01.02.2016 besteht und es im Verantwortungsbereich der Hersteller liege, sich über ihre Verpflichtungen zu informieren. Zudem habe sowohl die Stiftung ear als auch das Bundesumweltministerium auf ihren Internetseiten über die Änderungen informiert.
Tino Chrupalla äußerte sich dazu wie folgt:
„Die Haltung der Ministerin ist mir unverständlich. Sind ihr die Sorgen kleinerer Betriebe wirklich gleichgültig? Die Botschaft des Briefes lautet im Klartext: ,selber schuld und Pech gehabt!’
Viele Betriebe in Sachsen und in ganz Deutschland kämpfen mit überbordender Bürokratie, die durch EU-Regulierungen entstanden ist. Sie stellen eine hohe Zusatzbelastung für Unternehmer dar, die ja förmlich in Papieren ertrinken und kaum noch dazu kommen, den eigentlichen Beruf auszuüben. Wenn die Bundesregierung schon nicht in der Lage ist, das EU-Bürokratiemonster zu bändigen, das sie mitgeschaffen hat, dann sollte sie wenigstens die Hersteller über Neuregelungen aktiv und umfassend informieren und ihre Unterstützung anbieten. Sich zurückzulehnen und zu erwarten, dass Betriebe sich regelmäßig auf den Internetpräsenzen der Ministerien über die neusten Aktualisierungen informieren, um hohen Bußgeldern zu entgehen, ist nicht hinnehmbar.“