Es entsteht der Eindruck, daß die Regierung sich im Stand der Ahnungslosigkeit hält, um die Vorgänge ignorieren zu können.
Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die Zahl der Bootsmigranten, die von Libyen aus über das Mittelmeer nach Europa gelangen und widerrechtlich nach Deutschland weiterreisen. Das ergibt sich aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 19/3449) des AfD-Bundestagsabgeordneten Fabian Jacobi und weiterer Abgeordneter. Darin war nach dem Kenntnisstand der Regierung unter anderem im Hinblick auf die Weiterreise von im Mittelmeer aufgegriffenen und in Europa ausgeschifften Bootsmigranten nach Deutschland gefragt worden.
Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben über keine relevanten Kenntnisse, die ihr eine Einschätzung der Lage und gegebenenfalls ein Tätigwerden ermöglichen würden. Es entsteht der Eindruck, daß die Regierung sich hier selbst im Stande der Ahnungslosigkeit hält, um diese Vorgänge weiter ignorieren zu können.
Weiterhin war vor dem Hintergrund der Bemühungen der neuen italienischen Regierung um stärkere Kontrolle der irregulären Migration über das Mittelmeer gefragt worden, ob nach Auffassung der Bundesregierung der italienische Staat verpflichtet sei, die Ausschiffung von Bootsmigranten in Italien durch sogenannte Hilfsorganisationen zu ermöglichen.
Hierzu führt die Bundesregierung aus, Italien sei „grundsätzlich berechtigt, den Zugang zu seinen Häfen nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Kooperationsverpflichtung und gegebenenfalls weiterer völkerrechtlicher Verpflichtungen – zu regeln“. Auch das Recht der EU sehe „keine anderweitige generelle Regelung zur Ausschiffung“ vor.
Dazu Jacobi: „Insoweit ist allerdings fraglich, ob die Antwort der Bundesregierung zutrifft. Denn von Unterstützern der irregulären Migration über das Mittelmeer wird bereits auf die sogenannte Frontex-Verordnung der EU verwiesen, aus der sich unter Umständen eine Pflicht Italiens ergebe, Anlandungen zu dulden. Sollte sich dies als zutreffend erweisen, müßte diese EU-Gesetzgebung auch in Deutschland öffentlich diskutiert und erforderlichenfalls korrigiert werden.“