Warum fehlen die Protokolle der Referatsleiterunden im Brandenburger Gesundheitsministerium in den vorgelegten Akten?
Nachdem die AfD-Landtagsabgeordneten Birgit Bessin und Dr. Rainer van Raemdonck erste Einsicht in die Akten des von der linken Ministerin Golze geleiteten Gesundheitsministeriums nehmen konnten, kritisieren beide die offensichtlich mangelnde Vollständigkeit der Unterlagen.
Birgit Bessin, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied Im Gesundheitsausschuss:
„Ich bin mir sicher, wir werden hier an der Nase herumgeführt. Die Akten sind nicht vollständig. Die Ordner sind nicht nummeriert – es ist unmöglich zu sehen, ob wir wirklich alle angelegten Akten vorgelegt bekommen haben. In den Unterlagen gibt es unerklärliche Zeitsprünge: Auf eine E-Mail aus 2013 folgen plötzlich Mails aus Dezember 2016. Wo ist die Zwischenzeit geblieben? Außerdem haben wir mindestens eine Antwort auf eine E-Mail gefunden, in der die Originalmail zitiert wurde, die Originalmail selber ist aber nicht auffindbar. Hier wurde entweder schlampig abgelegt oder schlampig manipuliert.“
Dr. Rainer van Raemdonck, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, vermisst ebenfalls wichtige Unterlagen:
„Wöchentlich finden im Gesundheitsministerium Referatsleiterrunden statt. Gerade von den Protokollen dieser Runden verspreche ich mir wichtige Erkenntnisse im Medikamentenskandal. Diese Protokolle befinden sich nicht bei den Akten, die wir einsehen können. Staatssekretärin Hartwig-Tiedt verweigert uns den Einblick beharrlich und behauptet, dafür müssten wir einen neuen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Das ist falsch! Wir haben beim Ministerpräsidenten Einsicht in alle Akten beantragt, die mit dem Fall Lunapharm im Zusammenhang stehen. Dazu zählen natürlich auch die Protokolle, die zeigen können, wer auf der Leitungsebene des Ministeriums wann über was informiert wurde.“
Die AfD-Fraktion hat das Landesverfassungsgericht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie aufgrund der Unvollständigkeit der vorgelegten Akten am Widerspruch in der Sache des Erlasses einer Einstweiligen Anordnung auf unverzügliche Akteneinsicht festhält.