Weder Kirchenasyl noch Gebote des Islam stehen über dem Gesetz.
Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz wird die Frist, Flüchtlinge nach einem Kirchenasyl abzuschieben, verlängert, wenn sie unter die sogenannte Dublin-Verordnung fallen. Seit Anfang August ist eine Abschiebung bis zu 18 Monate lang möglich.
Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Ralph Weber: „Die AfD-Fraktion begrüßt die Initiative der Innenministerkonferenz, die Hürden für ein erfolgreiches Kirchenasyl zu erhöhen. Kirchenasyl war, ist und bleibt ein rechtswidriges Verhalten der Kirchengemeinden, die dadurch eine gebotene Abschiebung verhindern und so ihr eigenes moralisches Gutmenschenbefinden über die staatlichen Gesetze stellen. Das steht auch einer christlichen Kirchengemeinde nicht zu. Letztlich gleicht man sich bei Duldung solcher rechtswidriger Praktiken denen an, die die Gebote des Islam und des Scharia-Rechts über unsere deutsche Rechtsordnung stellen. Das kann und darf ein Staat, der sein Recht wahren und schützen will, von keiner Seite dulden. Deshalb hat die Innenministerkonferenz mit dieser Verschärfung wenigstens einen Schritt in die richtige Richtung getan“.