Seehofers Transitzentren können nicht funktionieren

Martin Hess MdB, AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD

“Nicht registrierte Migranten, die den Großteil ausmachen, können weiter ungehindert einreisen.”

In ihrem Kompromisspapier vereinbaren Kanzlerin Merkel und Innenminister Seehofer Transitzentren, von denen aus Asylbewerber in die zuständigen EU-Staaten rücküberstellt werden. Wo diese Zurückweisung nicht möglich ist, sollen die Asylbewerber aufgrund einer bilateralen Vereinbarung mit Österreich zurückgewiesen werden. Dazu erklärt Martin Hess, stellv. Innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag:

„Die Transitzonen werden nichts an der illegalen Massenmigration ändern. Nicht registrierte Migranten, die den Großteil ausmachen, können weiter ungehindert einreisen. Auf ihrem Weg durch andere EU-Staaten werden Migranten eine Registrierung vermeiden. Die Staaten werden sie ihrerseits nicht zur Registrierung zwingen, um eine spätere Rücknahme zu vermeiden. Und diejenigen Asylbewerber, die im Dublin-System erfasst sind, werden über andere Grenzübergänge einreisen.

Transitzonen sind ein Täuschungsmanöver, das der CSU im bayerischen Wahlkampf helfen soll. Dies ist schon daran erkennbar, dass sie nur für die Grenze zu Österreich vorgesehen sind. Dabei hat die österreichische Regierung sofort erklärt, zu solchen Vereinbarungen zu Lasten Österreichs nicht bereit zu sein. Wie in der Vergangenheit werden Dublin-Rücküberstellungen auch künftig nicht funktionieren. Italien wird die Rücknahmen größtenteils nicht durchführen, nach Griechenland darf nicht einmal konsequent abgeschoben werden.

Ohne effektiven Grenzschutz sind solche Abschiebungen auch sinnlos, weil die betroffenen Personen sofort wieder nach Deutschland einreisen können. Personen ohne Identitätspapiere und Einreiselegitimation sind nicht „auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise“ abzuschieben, denn diese Konstruktion ist feige und inkonsequent. Sie sind an der Grenze zurückzuweisen, weil sie aus sicheren europäischen Staaten kommen und deshalb nach dem Grundgesetz kein Recht auf Asyl genießen!“