Die Begründungen der Parteien lässt jedes politische Feingefühl für die Opfer des Aufstandes vermissen.
Die AfD-Fraktion brachte in die Sitzung des Sächsischen Landtags vom 28. Juni 2018 einen Gesetzentwurf (Drs 6/ 13080) ein, der die Einführung des Gedenktages „Tag der Freiheit und Demokratie (17. Juni)“ im Freistaat Sachsen vorsieht. Die Altparteien aus CDU, SPD, Grüne und die Linke hatten den Gesetzentwurf der AfD in gewohnter Weise abgelehnt.
Dazu erklärt Jörg Urban, AfD-Landesvorsitzender und Vorsitzender der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Vor elf Tagen jährte sich der Volksaufstand in der DDR zum 65. Mal. In den letzten 30 Jahren wurde nicht immer angemessen an das Ereignis erinnert. Die AfD-Fraktion hält es für geboten, das Ereignis mit einem eigenen gesetzlichen Gedenktag zu ehren und ihn in den Katalog der Gedenk- und Trauertage nach § 2 aufzunehmen.”
Die Begründungen der Altparteien sprechen Bände:
Die CDU erklärte: ‚Der Gesetzentwurf sei entbehrlich‘.
Die Linken äußerten, dass sie es als falsch empfinden, diesen Tag als Gedenktag zu führen‘.
Aus der SPD war zu vernehmen: ‚Die AfD ist kein Partner für Erinnerungsfragen.‘
Schließlich zeterten die Grünen: ‚Gesetzentwurf der AfD ist ein Beispiel für Scheinpolitik‘ und unterstellt der AfD Nazirethorik.
“Erschreckend sind die Begründungen dieser Parteien, die jedes politische Feingefühl für die Opfer des Aufstandes vermissen lassen“, fasst Jörg Urban die Kommentare zusammen.