Keine Rechte ohne Pflichten

Michael Frisch, MdL, AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz, FotoAfD/Pixabay_RonnyK_DasWortgewand

AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz lehnt eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre ab.

Am 13.06.2018 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass eine Herabsetzung des Wahlalters für Kommunalwahlen auf 16 Jahre verfassungsgemäß wäre.

Hierzu sagt Michael Frisch, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Obwohl eine Herabsetzung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre für verfassungsgemäß erklärt wurde, bedeutet das nicht, dass dies auch politisch umgesetzt werden sollte. Das Verwaltungsgericht hat nur den rechtlich möglichen Rahmen aufgezeigt.

Eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 lehnt die AfD ab. Aus gutem Grund sind junge Menschen vor dem 18. Lebensjahr von den meisten bürgerlichen Pflichten befreit. Zudem sind Sie beschränkt geschäftsfähig. Dementsprechend sollten sie auch das vornehmste Recht eines Bürgers, das Wahlrecht, erst dann erhalten, wenn sie diese Pflichten gegenüber der Gemeinschaft erfüllen müssen. Es darf keine Rechte ohne Pflichten geben.“