Empfindlicher Dämpfer für Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Kiel.
Das Landgericht Kiel hat in einem Beschluss am 30.5.2018 festgestellt, „dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Kiel vom 30.06.2017 (…) rechtswidrig gewesen ist“.
Auf den Facebook-Seiten der Partei waren die Symbole von Antifa und „SA“ abgebildet worden; der Verwender hatte sich hierin von der SA eindeutig distanziert, der Antifa jedoch dieselben Methoden vorgeworfen.
Das Amtsgericht Kiel hatte deswegen auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen angeblichen Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen die Durchsuchung der Landesgeschäftsstelle angeordnet.
Nach Überzeugung des Landgerichts Kiel war der Tatbestand des Verwendens von Zeichen verfassungswidriger Organisationen allerdings nicht erfüllt. Sonach war ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff wie die Durchsuchung der Geschäftsstelle auch nicht gerechtfertigt.
Die Bewertung des Landgerichts Kiel deckt sich mit der der Landesvorsitzenden Doris v. Sayn-Wittgenstein, die bereits am 20.07.2017 erklärt hatte, sie sei davon überzeugt, daß der Beschuldigte Volker Schnurrbusch aus den Ermittlungen „blütenweiß“ herauskomme. Im Nachgang wird zu klären sein, warum unbedingt Parteidaten gespiegelt werden mußten und wer in den Besitz jener Dateien gekommen ist.