Mehrere Seiten im Verfassungsschutzbericht 2017 beschäftigen sich mit linksextremer Gewalt gegen die AfD.
Der am 22. Mai 2018 vorgelegte Verfassungsschutzbericht für Schleswig-Holstein 2017 belegt deutlich die Fokussierung linksextremistischer Gruppen auf die gewalttätige Bekämpfung der AfD. Auf mehreren Seiten wird die AfD als Ziel linksextremer Angriffe genannt. Dabei nimmt die massive Störung des Wahlkampfes in Form von Störungen von Ständen bis hin zu körperlicher Gewalt erheblichen Raum ein.
„Von Beginn des Berichtszeitraums bis zur Landtagswahl im Mai und wiederum von Beginn des Wahlkampfes bis zur Bundestagswahl im September stand wie auch im Vorjahr die Bekämpfung der erstarkten Partei AfD im Fokus der Szene. Vorrangiges Ziel der Aktionen war die massive Störung des Wahlkampfes der AfD, um den Einzug der Partei in das Landes-sowie das Bundesparlament zu verhindern. Dieses Ziel wurde verfehlt. Linksextremisten werteten ihre Agitation gegen die AfD dennoch als Erfolg“, führt der Bericht (S. 115) aus und fährt an anderer Stelle (S. 117) fort: „Im Berichtsjahr agierte die linksextremistische Szene in Schleswig-Holstein auf einem höheren Niveau als im Vorjahr. Im Kontext der Anti-AfD-Agitation war das undogmatische Spektrum im Rahmen von Bündnissen und Kampagnen sehr präsent und störte die Wahlkämpfe der Partei intensiv. Insbesondere die klassische autonome Szene zeigte ihre weiterhin bestehende, hohe Aktionsbereitschaft und Gewaltorientierung.“
Die Verfassungsschützer äußern weiterhin über das für 2018 erwartete „Gefährdungspotential“ der in Schleswig-Holstein agierenden Linksextremisten: „Das Aktionsniveau wird mit Beginn des Wahlkampfes deutlich ansteigen und es sind erneut Straf-und auch Gewalttaten, insbesondere im Zusammenhang mit der Agitation gegen die AfD, zu erwarten.“ (S. 118) Die Bezugnahme auf den Kommunalwahlkampf 2018 wurde zur traurigen Realität, als linksextremistische Gewaltandrohungen und Aktionen dazu führten, daß AfD-Mitglieder aus Angst vor linken Übergriffen ihre Kandidaturen vermieden oder zurückzogen. Ein flächendeckender Wahlantritt wurde hierdurch verhindert.
Hervorzuheben sind insbesondere die im Verfassungsschutzbericht aufgezeigten Nahtstellen zwischen Linksextremismus und „bürgerlich-demokratischem Spektrum“. Wörtlich heißt es hierzu: „Mit der Bekämpfung der AfD widmete sich die linksextremistische Szene einem Aktionsfeld, das in hohem Maße an das bürgerlich-demokratische Spektrum der Gesellschaft anschlussfähig ist. Insbesondere die autonome und postautonome linksextremistische Szene, hier vor allem die Interventionistische Linke (IL), greift regelmäßig gesamtgesellschaftlich relevante Themen auf, die ein zivilgesellschaftliches Engagement geradezu provozieren. Dadurch sind diese Themen für Linksextremisten in besonderem Maße geeignet, über das extremistische Spektrum hinausgehende Bündnisse mit dem bürgerlichen Spektrum einzugehen.“ (S. 114)
Genannt wird hier unter anderen das Bündnis AgR (Aufstehen gegen Rassismus), „das aus überwiegend zivilgesellschaftlichen Organisationen, Parteien, Verbänden und Einzelpersonen besteht, dem auch die IL (Interventionistische Linke) angehört, eine Organisation des linksextremistischen Spektrums“ (S. 133). Auch wird die Initiative „Nationalismus ist keine Alternative (NIKA)“ angeführt, die §überwiegend mit zielgerichteten Einzelaktionen wie z. B. Sachbeschädigungen am Eigentum von AfD-Mitgliedern, -Unterstützern, oder -Sympathisanten oder Beschädigung und Diebstahl von Wahlplakaten, aber auch durch gewalttätige Auseinandersetzungen mit AfD-Anhängern und Widerstandshandlungen gegen Polizisten in Erscheinung“ (S. 132f.) trat.
Der „Interventionistischen Linke“ wiederum fällt eine Scharnierfunktion zwischen Linksextremismus und bürgerlicher Mitte zu: „Zu diesem Zweck forciert die IL auch ausdrücklich Bündnisse mit Personen und Organisationen des bürgerlichen, demokratischen Spektrums. Dadurch sollen langfristig neue Anhänger für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zur Vergrößerung der eigenen personellen Basis gewonnen werden. Kurzfristig gesehen kann die IL zudem auf ein größeres Mobilisierungspotenzial für Aktionen und Demonstrationen zurückgreifen. Um diese Bündnisfähigkeit ins demokratische Spektrum zu erhalten, verzichtet die IL trotz grundsätzlich bestehender Gewaltorientierung aus taktischer Überlegung heraus meistens auf die Ausübung von Gewalt.“ (S. 129f.)
Der Verfassungsschutzbericht 2017 zeigt ebenfalls auf, daß die linksextreme Szene nahezu alle größeren Wahlkampfveranstaltungen der AfD, meist „im Rahmen von angemeldeten Demonstrationen“ (S. 135) des bürgerlichen Spektrums, störte.
Zu letztgenanntem Punkt erklärt die AfD-Politikerin Doris v. Sayn-Wittgenstein: „Es ist erschütternd, daß sich Extremismus gerade im Kreise von vorgeblichen Saubermännern und Gutmenschen etabliert hat, denn wie sonst ist es erklärlich, daß Demonstrationsveranstalter derartigen Kräften ein Forum bieten und sich nicht distanzieren?
Angesichts dieser Ergebnisse wird zu untersuchen sein, inwieweit staatliche Förderung von bestimmten Verbänden des linken Spektrums der Behinderung demokratischer Willensbildung, die in ihrer Form an die Weimarer Republik erinnert, Vorschub leistet. In Zukunft wird sich der Staat auch daran messen lassen müssen, inwieweit er durch die Genehmigung von Gegendemonstrationen der Entfaltung von Linksextremismus Vorschub leistet und gegen das Neutralitätsgebot verstößt, und so die Behinderung einer demokratischen Willensbildung ermöglicht. Diesen Offenbarungseid für den Rechtsstaat gilt es abzustellen!“
Den kompletten Verfassungsschutzbericht finden Sie hier:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00700/drucksache-19-00733.pdf