Bayerische Polizei greift künftig mit unverhältnismässigen Befugnissen tief in die bürgerlichen Freiheitsrechte ein.
Trotz der Proteste von zigtausenden Bürgern, der Distanzierung der Gewerkschaft der Polizei und verfassungsrechtlichen Bedenken von Datenschützern und Staatsrechtlern hat die CSU am 15. Mai 2018 mit ihrer absoluten Landtagsmehrheit die Neuordnung der Polizeiaufgaben in Bayern beschlossen. Alle Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgeschmettert.
Werner Meier, Vorsitzender des Landesfachausschuss “Demokratie, Grundwerte und Europa” der AfD-Bayern, erachtet dies als eine unverhältnismäßige und demokratiefeindliche Entscheidung von problematischer Tragweite: „Die CSU gestaltet die Polizei zur Spitzelbehörde um und greift mit unverhältnismässigen Befugnissen und einer allgemeinen Gefährderhaft tief in die bürgerlichen Freiheitsrechte ein.”
„Auch die AfD fordert einen starken Staat“, sagt Werner Meier, „das neue PAG ist jedoch auch nach Expertenmeinung verfassungswidrig. Wieso hat die CSU die Maßnahmen nicht auf schwere Verbrechen wie Terrorismus und Organisierte Kriminalität beschränkt?” Die Eingriffsmöglichkeiten auch bei kleineren Straftaten, und dies bereits im Verdachtsfall, öffneten dem Missbrauch Tür und Tor. Die von Ministerpräsident Söder zur Bürgerbesänftigung versprochene, mit Verfassungsrechtlern und Datenschützern besetzte Kommission zur Begleitung der Umsetzung des PAG sei ein einmaliger Vorgang und geradezu lächerlich. “In ernsthaften Demokratien werden Expertenkommissionen zur Vorbereitung von Gesetzen eingesetzt, und nicht nach der Verabschiedung“, sagt Meier.