CDU-Politik verhindert Abschiebung krimineller Asylbegehrer

Carsten Hütter, MdL, AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, FotoAfD/Pixabay_geralt

Auf eine “Einreiseverweigerung ist bis auf Weiteres aus humanitären Gründen abzusehen”

„Bundespolizei muss Togoer nach Abschiebung wieder einreisen lassen“. Unter dieser Überschrift berichtet heute „Die Welt“ über den Afrikaner aus Ellwangen, dessen Abschiebung mit brutaler Gewalt durch etwa 200 andere Asylbegehrer verhindert wurde. Erst ein Großaufgebot der Polizei konnte ihn in Abschiebehaft verbringen. Er soll nach Italien abgeschoben werden.

Dazu erklärt der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Carsten Hütter:

„Dem Bericht zufolge gilt für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung des damaligen CDU-Bundesinnenministers de Maizière (CDU) vom September 2015. Darin ist verankert, dass von einer ‚Einreiseverweigerung bis auf Weiteres aus humanitären Gründen abzusehen‘ ist. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.

Dieser Beschluss bedeutet also, dass der Afrikaner, sobald er aus Italien erneut nach Deutschland gelangt, erneut aufgenommen werden muss. Damit haben die sich gerne als harte Sicherheitspolitiker gerierenden Parteien CDU und CSU Deutschland endgültig zu einem Land gemacht, in das auch Kriminelle jederzeit aus angeblich humanen Gründen einreisen dürfen und auch bleiben können.

Die AfD fordert bereits seit Jahren Asylbegehrer ohne Anspruch sofort wieder abzuschieben, genauso wie kriminelle.“