Redaktionen haben die Pflicht, veröffentlichte Inhalte auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.
Am Wochenende veröffentlichte die Sächsische Zeitung den Text eines Politikwissenschaftlers Hannah-Arendt-Institutes in Dresden. Dieser schrieb darin wörtlich: Thomas Göbel, Abgeordneter der AfD im sächsischen Landtag. forderte in seiner Rede bei Pegida im Januar 2018, dass Schluss sein müsse mit der „strategischen Umvolkung“: „Wir müssen uns dagegen stemmen … wie ein gesamter Eichenwald“. Auf seiner Facebook-Seite unterstrich er im Februar 2017: „Wer heute meint, er könne dies mit kleinen Schritten und ohne Widerstand verändern, dem muss ich entgegnen: Uns fehlt dazu die Zeit!“. So knüpfen etwa der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Göbel und André Poggenburg im NPD-Jargon an den nationalsozialistischen Begriff der „Volksgemeinschaft“ an. Göbel verkündete etwa: „Unsere Volksgemeinschaft ist krank. Sie leidet an Altparteien, Diarrhö …, links-grün-versifften 68ern und durch Merkel versiffte aufgelöste Aussaat.“ (Fehler im Original).
Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der sächsischen AfD-Fraktion, André Barth:
„Dem Autor der Sächsischen Zeitung ist offenbar nicht bekannt, welche Abgeordneten im Sächsischen Landtag politisch tätig sind. Ein vom ihm zitierter Thomas Göbel jedenfalls nicht. Selbst wenn es sich bei dem Bericht um einen Kommentar handeln sollte – obwohl er nicht als solcher gekennzeichnet war – hat die Redaktion die Pflicht, veröffentlichte Inhalte auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Andernfalls muss ich unterstellen, dass entweder fahrlässig oder bewusst erreicht werden soll, die gute und sachorientiere Arbeit der sächsischen AfD im Landtag zu diskreditieren. In diesem Fall trifft der Begriff Lügenpresse ins Schwarze!