In Rheinland-Pfalz ergeht ein Urteil am Verwaltungsgericht nach durchschnittlich 3,9, in Brandenburg nach 22,6 Monaten.
Strafgerichte und Staatsanwaltschaften in Brandenburg gelten als überlastet. Während Bayern die Verfahren schnell erledigt (durchschnittlich nach 1,3 Monaten) und bayerische Staatsanwälte häufig Strafbefehlsanträge stellen (Quote: 60,6 Prozent), liegt in Brandenburg der Anteil der Strafbefehle nur bei 41,8 Prozent.
Besonders groß sind die Unterschiede bei der Verfahrensdauer an den Verwaltungsgerichten. In Rheinland-Pfalz ergeht ein Urteil im Hauptverfahren nach durchschnittlich 3,9 Monaten, in Brandenburg müssen die Beteiligten im Durchschnitt 22,6 Monate warten.
In den Verwaltungsgerichten zeigen sich deutliche Unterschiede in der Entscheidungspraxis mit Sachentscheidungsquoten von 20,7 Prozent in Brandenburg und 62,6 Prozent im Saarland. Die Verwaltungsgerichte in Brandenburg hatten schon 2015 die höchsten Eingangszahlen (224 Eingänge je Richter) und die niedrigste Erledigungsquote (75,3 Prozent) sowie die zweithöchsten Bestände (214 offene Verfahren je Richter). Ein großer Anteil der Klagen geht hierbei auf das Konto von Asylverfahren.
„Der rote Justizminister lässt die Verwaltungsgerichte in Brandenburg am ausgestreckten Arm verhungern. Überall in den Gerichten fehlt Personal. Hier wird mit der heißen Nadel gestrickt, nur nicht bedarfsgerecht eingestellt. So müssen Brandenburger unter allen Bundesländern als trauriges Schlusslicht am längsten auf ihr Recht warten. Das ist bitter. Die rote Schlusslicht-Laterne haben wir der rot-roten Landesregierung und dem roten Justizminister zu verdanken“, sagt Thomas Jung, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg.