Es soll unter anderem die gruppenbezogene Verunglimpfung strafbar werden.
Es sind Presseberichte erschienen, wonach angeblich ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 130 StGB seitens der AfD-Bundestagsfraktion erarbeitet worden sei. Das ist nicht korrekt. Eine Abschaffung des § 130 StGB ist im Arbeitskreis Recht nie thematisiert worden. Diese Absicht hat auch nie bestanden, heißt es von der AfD-Bundestagsfraktion. Der Arbeitskreis Recht hat darüber beraten, diesen Paragraphen dahingehend zu reformieren, dass Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Es soll unter anderem die gruppenbezogene Verunglimpfung strafbar werden, so die AfD-Fraktion.
Hier finden Sie den Paragraphen 130 (Volksverhetzung): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html.