Missbrauch des Klagerechts für abgelehnte Asylbewerber durch Gesetzesänderung überdenken.
An den Verwaltungsgerichten in Magdeburg und Halle können mittlerweile 60 Prozent der Fälle dem Asylrecht zugeordnet werden. Im Jahr 2017 sind 5900 neue Klagen von abgelehnten Asylbewerbern eingegangen, womit sich die Zahl der asylrechtlichen Verfahren im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 1000 Fälle erhöht hat.
Dazu sagte der asylpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt, Oliver Kirchner: „Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Nach intensiver Prüfung des Asylgesuchs durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen abgelehnte Asylbewerber weitere Ansprüche und nutzen alle Einspruchsmöglichkeiten aus, um sich so einen längeren Aufenthalt in Deutschland zu erschleichen. Es darf nicht sein, dass die Verwaltungsgerichte durch den Missbrauch der deutschen Gesetze dauerhaft blockiert werden und das auch noch auf Kosten des Steuerzahlers. Deswegen sollte man darüber nachdenken, ob das Klagerecht für abgelehnte Asylbewerber bei den heutigen Problemen noch zeitgemäß ist oder ob es grundlegend geändert werden muss. Damit endlich wieder die Belange der deutschen Bevölkerung an den Gerichten im Vordergrund stehen.“ (Magdeburg, 02.3.2018)