Mitteilung des AfD-Bundesvorstandes mit aktuellen Informationen zur Rechtslage in der Angelegenheit “AfD ./. Die Blaue Partei”

GrafikAfD

Es wird ein rechtliches Vorgehen mit dem Ziel, jegliche Art der Verwendung der auf die AfD eingetragenen Wort-Bildmarken zu unterbinden, in die Wege geleitet.

In den vergangenen Wochen hat Frau Dr. Petry, frühere Bundessprecherin der AfD, mit ihrer Neugründung „Die Blaue Partei“ für die eine oder andere Irritation sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Mitgliederschaft der AfD gesorgt. Bekanntermaßen hat Frau Dr. Petry dafür die Hausfarbe der Alternative für Deutschland, nämlich das seit Gründung der AfD im Jahr 2013 mit unserer Partei öffentlich assoziierte Blau, verwendet.

Dadurch wird die AfD nicht nur nachhaltig in ihrem Namensrecht verletzt, sondern durch die missbräuchliche Nutzung werden auch viele Bürger und Wähler verwirrt und getäuscht – da auch sie die Farbe BLAU als mediales Identifikationsmerkmal im politischen Kontext mit der AfD verbinden. Die Alternative für Deutschland besteht deshalb auf ihrem Recht, als einzige politische Kraft im Parteienspektrum als „blaue Partei” wahrgenommen zu werden.

Aus diesem Grund hat die Bundesgeschäftsstelle die Anmeldung sämtlicher einschlägiger Wort-Bildmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) veranlasst, um den langjährigen Gebrauch aller im Zusammenhang mit der AfD üblicherweise verwendeten blauen Namensmerkmale auch formal abzusichern. Folgende Marken sind mittlerweile beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf die AfD eingetragen:

  • Blaue Partei (eingetragen beim DPMA am 10.11.2017)
  • Blaue Wende (eingetragen beim DPMA am 10.11.2017)
  • Blaue Gruppe (eingetragen beim DPMA am 16.11.2017)
  • Die Blauen (eingetragen beim DPMA am 20.11.2017)
  • Blaue Fraktion (eingetragen beim DPMA am 24.11.2017)
  • Blaues Forum (eingetragen beim DPMA am 28.11.2017)

Eine grafische Darstellung aller sechs auf unsere Partei eingetragenen “blauen” Wort-Bildmarken finden Sie in der folgender PDF-Datei AfD-blaue-Marken-Uebersicht-2017-12-01

Nachdem der Bundesvorstand der AfD auf den Namen der von Frau Dr. Petry neu gegründeten Partei durch Medienberichte aufmerksam geworden ist, sind entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet worden, um einem Missbrauch vorzubeugen.

Die Vorgehensweise von Frau Dr. Petry verletzt neben dem Namensrecht auch die Markenrechte der AfD. Denn am 14. Oktober 2017 hat sie die Wort-Bildmarke „Die Blaue Partei“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet, die bislang aber nicht eingetragen worden ist.

Die AfD hat bereits am 27. September 2017 die Wortmarke „Die Blauen“ beim DPMA angemeldet und genießt daher als Inhaberin einer prioritätsälteren Marke rechtlichen Schutz. Die Marke “Die Blauen” ist seit dem 20. November 2017 auf die AfD eingetragen (siehe Aufzählung oben).

Der Bundesvorstand der AfD lässt diesen eindeutigen Rechtsverstoß der ehemaligen Bundesvorsitzenden nicht auf sich beruhen und hat deshalb Frau Dr. Petry und “Die Blaue Partei“
anwaltlich abmahnen lassen.

Einerseits hat der AfD-Bundesverband in Bezug auf die markenrechtliche Komponente mit Schreiben vom 15. November 2017 zur Löschung der Marke beim DPMA, mithin unmissverständlich zur Rücknahme der Markenanmeldung, aufgefordert.

Andererseits hat der AfD-Bundesverband bezüglich der namensrechtlichen Aspekte ebenfalls mit Schreiben vom 15. November 2017 auf die Verletzung des Namensrechts der AfD aufmerksam gemacht und einen Unterlassungsanspruch gemäß § 12 BGB i.V.m. § 4 PartG geltend gemacht. Wir haben in diesem Zuge zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Die Gegenseite hat sich mit Schreiben vom 26. November 2017 zurückgemeldet, in welchem sie mitteilt, dass durch sie eine negative Feststellungsklage zur Feststellung, dass die AfD keine Unterlassungsansprüche gegen „Die Blaue Partei“ habe, beim Landgericht Berlin eingereicht wurde.
Auf die Aufforderung, die Markeneintragung zurückzunehmen, hat Frau Dr. Petry nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist reagiert.

Der Bundesvorstand hat deshalb in seiner letzten Sitzung am 1. Dezember 2017 beschlossen, in Bezug auf das Namensrecht als Reaktion auf die durch “Die Blaue Partei“ eingereichte negative Feststellungsklage eine eigene Klage einzureichen mit dem Ziel, aus dem zu erwartenden obsiegenden Urteil gegen „Die Blaue Partei“ vorgehen zu können.

Da bislang keinerlei Reaktion von Frau Dr. Petry auf das markenrechtliche Abmahnschreiben erfolgt ist, wird nunmehr darauf gewartet, bis die Marken eingetragen sind und Widerspruch erhoben werden kann. Ferner wird ein weiteres rechtliches Vorgehen mit dem Ziel, jegliche Art der Verwendung der auf die AfD eingetragenen Wort-Bildmarken zu unterbinden, in die Wege geleitet.

Leider hat sich Frau Dr. Petry nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung von ihrem rechtswidrigen Gebaren abbringen lassen, weshalb wir keine andere Möglichkeit als die oben beschriebene gesehen haben, die Interessen der AfD, als einziger “blauer” Partei auf dem politischen Parkett Deutschlands, konsequent durchzusetzen.

Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland