Sechs Anschläge gegen einen AfD-Funktionär werden von einem Skandalurteil getoppt

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Ein Staat, der sich Gewaltakten beugt, verliert seine Legitimität.

‘Es ist was faul im Staate Deutschland’ kann man in Anlehnung an Marcellus in Shakespeares Hamlet nur noch sagen, wenn man sich die Ereignisse Anfang November 2017 in Niedersachsen vor Augen führt. Da gibt es – seit Februar dieses Jahres – den sechsten (Sie lesen richtig: SECHS!) Anschlag auf das Wohnhaus des AfD-Fraktionsvorsitzenden in Gifhorn, ohne dass die Staatsgewalt diesem Terror ein Ende setzen konnte bzw. ihn verhindern hätte können bzw. wollen. Im gleichen Monat entscheidet das Amtsgericht Göttingen in erster Instanz, dass dem Landesvorsitzenden der Jungen Alternative Niedersachsen die Wohnung deshalb gekündigt werden darf, weil das Mietshaus, in dem er wohnt, aufgrund seiner Tätigkeit in der AfD beschmiert worden ist und er seine Mitgliedschaft in der AfD bei Einzug in die Wohnung dem Vermieter hätte mitteilen müssen!

Diese beiden Fälle zeigen, wie desaströs die Sicherheitslage in Deutschland im Jahr 2017 ist. Wenn jemand zum wiederholten Mal in seiner Wohnung wie auch immer “heimgesucht” wird und die Staatsgewalt quasi tatenlos darüber hinwegsieht bzw. ohnmächtig daneben steht, dann scheint etwas faul zu sein in diesem Staate. Wenn das Ganze sogar deshalb geschieht, weil jemand Mitglied in einer demokratisch legitimierten Partei ist, die in 14 Landesparlamente gewählt wurde, bei der Bundestagswahl 2017 in Sachsen mit 27 Prozent die meisten Wählerstimmen erhalten hatte und bundesweit mit 12,6 Prozent und 92 Abgeordneten als drittstärkste Partei in den 19. Deutschen Bundestag eingezogen ist, dann sollten bei allen Demokraten die Alarmglocken schrillen.

Man muss sich auf die Zähne beißen, um keine tiefer gehenden Vermutungen zu verbreiten, warum es zu solchen Taten in Deutschland wiederholt und ungesühnt kommen kann und mit welchem Recht bestimmte Entscheidungen in unserem sogenannten freiheitlich-demokratischen Staat gefällt werden. Ganz zu schweigen von der sogenannten “Vierten Gewalt”, die einerseits für sich selbst sämtliche Pressefreiheiten einfordert und andererseits die Griffel ungespitzt in der Schreibtischschublade lässt, wenn Vertreter der Alternative für Deutschland allein aufgrund ihrer politischen Überzeugung zu Opfern von Gewalttaten werden.

‘Sein oder nicht sein?’ fragt sich Hamlet auf seiner Suche nach der richtigen Entscheidung. Die gleiche Frage müssen sich im Jahr 2017 der deutsche Staat, seine ausführenden Organe, die Regierenden in Bund und Ländern sowie alle Abgeordneten in den Parlamenten stellen. Mit ihrem Handeln und ihren Entscheidungen haben sie Sorge dafür zu tragen, dass alle Bürger und insbesondere alle politischen Funktionsträger jedweder Coleur vor Gewaltattacken jeglicher Art geschützt sind.