AfD-Anfrage: Kuschelkurs gegenüber linken Gewalttätern – Strafmaß viel zu gering

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Im ersten Halbjahr 2017 erhielt kein einziger Linksextremist in Sachsen eine Haftstrafe für Straftaten, ergab eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 6/10610). Alle Urteile wurden zur Bewährung ausgesetzt oder nur mit Geldstrafen belegt.

Dazu erklärt der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Carsten Hütter:

„Es ist unglaublich, welcher Kuschelkurs in Sachsen gegenüber linksextremistischen Gewalttätern gefahren wird. Diese juristische Praxis der Verharmlosung ist ja geradezu eine Einladung für linke Kriminelle, Andersdenkende und Polizeibeamte in Zukunft noch brutaler zu attackieren.

So wurde der gewalttätige Angriff auf Gäste und Einrichtung einer Gaststätte mit zwei Jahren Haft auf Bewährung geahndet. Der Werfer von Pflastersteinen auf Polizeibeamte und deren Fahrzeuge erhielt nur 17 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe. Einen brutalen Faustschlag gegen einen Pegida-Demonstranten ließ die Justiz mit einer Zahlung von 70 Tagessätzen durchgehen.

Wenn diese Gewaltexzesse von Rechtsextremisten begangen worden wären, wäre wahrscheinlich ein SEK-Kommando angerückt und die Presse hätte sich überschlagen. Mit dieser einseitigen Problemsicht in Politik und Justiz muss endlich Schluss sein. Die AfD-Fraktion erwartet, dass bei linken Gewalttätern das Strafrecht genauso konsequent angewendet wird, wie bei rechten.“