Leiharbeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter auf hohem Niveau: Die SPD hat nicht geliefert

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AfD fordert eine gesetzliche Obergrenze von 15 Prozent Beschäftigten mit Leih- oder Werkverträgen in Unternehmen.

Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion liegt die Zahl der Leiharbeiter in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren auf einem hohen Niveau. So waren im vergangenen Jahr 10.117 Personen in einem Leiharbeitsverhältnis angestellt. Seit dem Jahr 2010 liegt die Zahl konstant bei über 10.000 Beschäftigten.

Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas des Jesus Fernandes: „SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz fordert seit Wochen eine Begrenzung der Leiharbeit. Davon hat die SPD-geführte Landesregierung offenbar noch nichts mitbekommen. Anders lässt sich nicht erklären, dass die Leiharbeit in den vergangenen Jahren auf einem konstant hohen Niveau liegt.

In bestimmten Situationen, wenn es beispielsweise um die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt geht, kann Leiharbeit durchaus ein sinnvolles Mittel sein. Allerdings eben nicht auf Dauer. Leiharbeitsfirmen kassieren bei der Vermittlung und Anstellung kräftig mit, den Arbeitnehmern bleibt dadurch entsprechend weniger Geld auf dem Gehaltszettel. Durch die Leiharbeit werden gerade junge Menschen in ihrer Lebens- und Familienplanung behindert. Wer ständig mit seiner Entlassung rechnen oder oft den Arbeitsort wechseln muss, überlegt es sich zweimal, ob er eine Familie gründet.

Die AfD fordert deshalb auch eine gesetzliche Obergrenze von 15 Prozent Beschäftigten mit Leih- oder Werkverträgen in Unternehmen. Leiharbeit muss nach einer sechsmonatigen Beschäftigungszeit einer festen Anstellung gleichgestellt werden. Zeitarbeitsverträge dürfen nur einmal verlängert werden. Sie dürfen nur unter festgelegten Bedingungen abgeschlossen werden.“

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Philip Hentschel
Pressereferent
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