Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre verhindert effektive Aufklärung

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Die frühere Rektorin darf bei der Aufklärung nicht mitwirken.

„Erneut hat der Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg den Antrag der früheren Rektorin, Dr. Claudia Stöckle, als Betroffene bei der Aufklärung mitzuwirken, abgelehnt. Aus Sicht von des Abgeordneten der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und Obmanns Dr. Rainer Podeswa hat der Ausschuss damit eine einmalige Chance zur Aufklärung verpasst. „Effektive Aufklärung geht nur mit Kenntnissen aus erster Hand“, erklärt Podeswa. „Die Zuerkennung des Betroffenenstatus hätte Dr. Stöckle die Anwesenheit in jeder Sitzung, die Einsicht in Unterlagen und die Stellungnahme vor Zeugenvernehmungen erlaubt.“ Als frühere Rektorin der Hochschule kennt die Rektorin die Vorgänge aus eigenem Erleben. Sie hätte insbesondere zur Klärung der Vertuschungsvorwürfe gegen Ministerin Bauer (Grüne) beitragen können. Podeswa weiter: „Die Bürger haben ein Recht auf effektive Aufklärung. Das hat der Ausschuss mit dem heutigen Mehrheitsbeschluss verhindert.“

Das Verhalten von Grüne und CDU ist doppelzüngig
„Völlig inakzeptabel ist die vorgeschobene Begründung von Grünen und CDU, derzeit bestehe angeblich nicht die Absicht der Thematisierung von Stöckle. Das verwundert, da Regierung und Wissenschaftsministerin Bauer (Grüne) unverhohlen die ehemalige Rektorin als hauptverantwortliche Zentralgestalt ausmachen“, wirft Podeswa der Regierung vor. Bauer habe zudem in ihrer Vernehmung am 30. Juni 2017 durch den Untersuchungsausschuss ein disziplinarisches und strafrechtliches Vorgehen gegen die frühere Rektorin nicht ausgeschlossen. „Damit liegt ein Paradefall der persönliche Betroffenheit und Beteiligung nach dem Untersuchungsausschussgesetz vor. Das Verhalten von Grüne und CDU ist doppelzüngig.“