Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland hat am 23. Januar 2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Bundesvorstand stellt fest, dass die Äußerungen von Björn Höcke im Rahmen seiner “Dresdner Rede” vom 17. Januar 2017 dem Ansehen der Partei geschadet haben.
Der Bundesvorstand hält daher die Einleitung von parteilichen Ordnungsmaßnahmen* für erforderlich.
Derzeit prüft der Bundesvorstand alle rechtlichen und politischen Gesichtspunkte, die dabei zu bedenken sind.“
Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland
* Ordnungsmaßnahmen sind in § 7 der AfD-Bundessatzung beschrieben und gliedern sich wie folgt auf:
- § 7 (3): Abmahnung;
- § 7 (4): Enthebung aus einem Parteiamt;
- § 7 (4): Aberkennung der Fähigkeit, ein bestimmtes Parteiamt oder jegliches Parteiamt zu bekleiden, bis zur Höchstdauer von zwei Jahren;
- § 7 (5): Parteiausschluss.